In der Heide (Hof): Unterschied zwischen den Versionen

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Das Verzeichnis der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien aus dem Jahre 1712 nennt für Kötter Berndt in der Heyde in
Das Verzeichnis der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien aus dem Jahre 1712 nennt für Kötter Johann in der Heyde aus Hollage folgende Ländereien mit einer Gesamtfläche von 4 Scheffel, 2 Viertel:<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 110/1">Niedersächsisches Landesarchiv (1712): '''Verzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien in den Ämtern Grönenberg, Iburg und Reckenberg''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 110/1, als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57082 Digitalisat] bei Arcinsys.</ref>
Pye folgende Ländereien mit einer Gesamtfläche von 7 Scheffel:<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 110/1">Niedersächsisches Landesarchiv (1712): '''Verzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien in den Ämtern Grönenberg, Iburg und Reckenberg''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 110/1, als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57082 Digitalisat] bei Arcinsys.</ref>
  * auff dem Erbe:            3 Scheffel
  * auff dem Erbe:            3 Scheffel
  * noch beym Hauße:          1 Scheffel
  * noch beym Hauße:          1 Scheffel
  * der Garten:                          2 Viertel.
  * der Garten:                          2 Viertel.


Das Verzeichnis der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien aus dem Jahre 1712 nennt für Kötter Johann in die Heyde aus Hollage folgende Ländereien mit einer Gesamtfläche von 4 Scheffel, 2 Viertel:<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 110/1">Niedersächsisches Landesarchiv (1712): '''Verzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien in den Ämtern Grönenberg, Iburg und Reckenberg''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 110/1, als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57082 Digitalisat] bei Arcinsys.</ref>
 
DIESER KASTEN MUSS IN DEN ARTIKEL NACH PYE UMZIEHEN
Das Verzeichnis der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien aus dem Jahre 1712 nennt für Kötter Berndt in die Heyde aus  
Pyefolgende Ländereien mit einer Gesamtfläche von 4 Scheffel, 2 Viertel:<ref name="NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 110/1">Niedersächsisches Landesarchiv (1712): '''Verzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien in den Ämtern Grönenberg, Iburg und Reckenberg''', NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 110/1, als [http://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction?detailid=v57082 Digitalisat] bei Arcinsys.</ref>
  * Einen Kamp beym Hauße:                      5 Scheffel
  * Einen Kamp beym Hauße:                      5 Scheffel
  * Noch vor Ungefehr vor 4 Jahre von der  
  * Noch vor Ungefehr vor 4 Jahre von der  

Version vom 16. November 2021, 00:26 Uhr


Info

Dieser Artikel hat noch wenig Substanz und ist eventuell nur mit einer Struktur oder mit minimalen Informationen angelegt worden, um die weitere Bearbeitung zu erleichtern. Falls jemand gesicherte Informationen ergänzen kann – nur zu!

Übersicht

Anschrift:                 
Alte Anschrift:               
Heutiger Eigentümer:        
Heutige Nutzung:     
Namensformen:               
Namensursprung:             
Weitere Hofnamen:           
Erste Erwähnung:            
Früherer Hofstatus:         Markkotten
Koordinaten N/O:

Entwicklungsgeschichte

Frühe Neuzeit

Reformation und Glaubensspaltung

Im Jahre 1631 richtet Jürgen uffe Dörenburg die Bitte an den Magistrat der Stadt Osnarbück in der Bauerschaft Hollage einen kleinen Hof errichten zu dürfen, welcher später als Hof In der Heide bekannt wurde.

Aufklärung

Das Verzeichnis der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien aus dem Jahre 1712 nennt für Kötter Johann in der Heyde aus Hollage folgende Ländereien mit einer Gesamtfläche von 4 Scheffel, 2 Viertel:[1]

* auff dem Erbe:             3 Scheffel
* noch beym Hauße:           1 Scheffel
* der Garten:                           2 Viertel.


DIESER KASTEN MUSS IN DEN ARTIKEL NACH PYE UMZIEHEN
Das Verzeichnis der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien aus dem Jahre 1712 nennt für Kötter Berndt in die Heyde aus 
Pyefolgende Ländereien mit einer Gesamtfläche von 4 Scheffel, 2 Viertel:[1]
* Einen Kamp beym Hauße:                      5 Scheffel
* Noch vor Ungefehr vor 4 Jahre von der 
  Gemeinen Marck anerkaufft hatt ad:          1 Scheffel
* An Garten Landt:                            1 Scheffel.

Im Jahre 1723 führt Johan in der Heyde den Hof.[2][3] Der Hof umfasst zu dieser Zeit:

* Gartenland:          0( 1) Scheffel
* Saatland:  1 Malter, 7(12) Scheffel 
* Summe:     1 Malter, 8 Scheffel, 1 Viertel.[2][3]

Moderne

Gebäude und Bewohner

Haupthaus

Viehstand

Hofinhaber

Die folgende Liste orientiert sich an den Heiratsdaten bzw. Sterbedaten der Coloni, wobei eine Jahresangabe mit der Bezeichnung „um“ jeweils eine Schätzung wiedergibt! Vor der Einführung der Kirchenbuchgrenze wird das Jahr aufgeführt, in dem der Hofinhaber genannt wurde (gt.). Eingeheiratete Hofbewirtschafter sind jeweils mit Kommentaren versehen.


Ahnengalerie

Wenn nichts weiter vermerkt ist, so sind die Personen in ihren Heimatorten geboren (*) und in ihren eingeheirateten Gemeinden verstorben (+), in der Regel zu Hause. Sie sind in der katholischen St. Alexander Kirche in Wallenhorst getauft (~) und getraut (OO) und auf dem Friedhof in Wallenhorst begraben ([]) worden. Gibt es nur ein Geburtsjahr, so wurde es aus dem Sterbealter errechnet. Eine Jahresangabe mit der Bezeichnung „um“ gibt jeweils eine Schätzung wieder! Die Familiennamen sind ab der "Kirchenburchgrenze" in der zuletzt üblichen Form geschrieben. Die Zeichen */~ und +/[] können beide oder auch nur ein Datum nennen.

Quellen

  1. 1,0 1,1 Niedersächsisches Landesarchiv (1712): Verzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten und ihrer Ländereien in den Ämtern Grönenberg, Iburg und Reckenberg, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 110/1, als Digitalisat bei Arcinsys.
  2. 2,0 2,1 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1723): Vermessungs- und Abgabenverzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten im Kirchspiel Wallenhorst (Abschriften?) 1723, NLA OS Rep 100 Abschnitt 92 Nr. 30, als Digitalisat bei Arcinsys.
  3. 3,0 3,1 Niedersächsisches Landesarchiv Osnabrück (1723): Erneuerte Grundstücks- und Abgabenverzeichnisse der schatzpflichtigen Stätten im Amt Iburg, Kirchspiel Wallenhorst, NLA OS Rep 100 Abschnitt 88 Nr. 126 , als Digitalisat bei Arcinsys