Kirchenbuchduplikate Großherzogtum Hessen: Unterschied zwischen den Versionen
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Erst 1876 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt. | Erst 1876 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt. | ||
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Version vom 9. März 2022, 10:47 Uhr
Hintergrund
Großherzog Ludwig I. von Hessen ließ von 1808 an Zweitschriften der Kirchenbücher in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen im Staatsarchiv sammeln. Bis dahin hatten die staatlichen Stellen in diesen Gebieten keine standesamtlichen Informationen. Die im Großherzogtum gesammelten Duplikate der Kirchenbücher liegen im Staatsarchiv Darmstadt. In der Provinz Rheinhessen gab es seit dem Ende des 18. Jahrhunderts die unter französischer Regierung eingeführten Zivilstandsregister. Erst 1876 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt.
Standortnachweise
Archive
- Hessisches Staatsarchiv Darmstadt Bestand C11
- Arcinsys Hessen https://arcinsys.hessen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=b42