Melderegister: Unterschied zwischen den Versionen
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Historisch wurden überwiegend Verzeichnisse geführt, die den Zuzug bzw. den Wegzug erfassten. Daneben sind vielfach Hausbücher geführt worden, die die Personen in einem Wohngebäude verzeichneten. | Historisch wurden überwiegend Verzeichnisse geführt, die den Zuzug bzw. den Wegzug erfassten (Meldebücher). Daneben sind vielfach Hausbücher geführt worden, die die Personen in einem Wohngebäude verzeichneten. | ||
In den Archiven überlieferte Melderegister stellen wichtige genealogische Quellen dar, weil sie unabhängig von Veränderungen des [[Personenstandsregister|Personenstands]] und von [[Volkszählung|Volkszählungen]] sind. | In den Archiven überlieferte Melderegister stellen wichtige genealogische Quellen dar, weil sie unabhängig von Veränderungen des [[Personenstandsregister|Personenstands]] und von [[Volkszählung|Volkszählungen]] sind. Aktenbildner sind regelmäßig die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen, Archivalien daher häufig bei den Kommunalarchiven überliefert. | ||
In Deutschland wurde erstmals in der Zeit des Nationalsozialismus mit der '''Reichsmeldeordnung''' eine einheitliche Vorschrift für Melderegister erlassen. | In Deutschland wurde erstmals in der Zeit des Nationalsozialismus mit der '''Reichsmeldeordnung''' eine einheitliche Vorschrift für Melderegister erlassen. |
Version vom 25. August 2022, 12:09 Uhr
Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird, soweit diese der Meldepflicht unterliegt.
Historisch wurden überwiegend Verzeichnisse geführt, die den Zuzug bzw. den Wegzug erfassten (Meldebücher). Daneben sind vielfach Hausbücher geführt worden, die die Personen in einem Wohngebäude verzeichneten.
In den Archiven überlieferte Melderegister stellen wichtige genealogische Quellen dar, weil sie unabhängig von Veränderungen des Personenstands und von Volkszählungen sind. Aktenbildner sind regelmäßig die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen, Archivalien daher häufig bei den Kommunalarchiven überliefert.
In Deutschland wurde erstmals in der Zeit des Nationalsozialismus mit der Reichsmeldeordnung eine einheitliche Vorschrift für Melderegister erlassen. International bestehen bis heute sehr unterschiedliche Vorschriften zur Registrierung von Einwohnern. Insbesondere in den angelsächsischen Ländern sind Meldepflichten unbekannt.