GEDCOM/UID: Unterschied zwischen den Versionen

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(bessere Erklärung zu UID)
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Bei der zunächst bei [[PAF]] verwendeten 36-stellige '''Universellen Identifikationsnummer _UID''' handelt es sich um eine Zufallszahl, die keine kodierten Informationen enthält.  
In [[GEDCOM]]-Dateien werden UID eingesetzt, um einen Datensatz eindeutig identifizieren zu können. Eine UID ist 128 Bit lang und wird zufällig erzeugt. Bei der Länge einer UID ist es praktisch
ausgeschlossen, dass zwei unabhängig voneinander erzeugte UID gleich sind. Wer sich für die Details interessiert, kann sich im [https://de.wikipedia.org/wiki/Universally_Unique_Identifier#Kollisionen Wikipedia-Artikel zu UUID] weiter informieren.


Die Wahrscheinlichkeit, daß zwei Datensätze die selbe
Das wird nun wie folgt genutzt: Wenn ein Datensatz (z.B. für eine Person) neu angelegt wird, erzeugt man zu diesem Datensatz eine UID. Wird der Datensatz nun exportiert und an anderer Stelle weiter verwendet, ist über die UID immer noch erkennbar, dass der Datensatz vom ursprünglich erzeugten Datensatz abgeleitet wurde. Die UID weist also über Exporte, Programme und sonstige Modifikationen hinweg darauf hin, dass der Datensatz dasselbe Objekt (z.B. eine Person) beschreibt.
Nummer bekommen, ist sehr gering:
<math>p = 2^{-144} \approx 4{,}48 \cdot 10^{-44}</math>.


Wenn bei jedem Import/Export die Nummer erhalten bleibt, kann man später den
In Online-Datenbanken kann man das nutzen, um eine Person auch nach Updates oder bei ihrer Einstellung in verschiedene Datenbanken eindeutig wieder zu finden: Trotz der Änderungen bezüglich genealogischer Daten
Datensatz auch bei mehrfacher Weitergabe wiedererkennen.
ist die UID immer noch dieselbe. Datenbank-Systeme wie [[GEDBAS]] und [[Online-OFB]] nutzen das, um dem Anwender das Wiederfinden der Personen zu ermöglichen.
 
Voraussetzungen für das Funktionieren ist, dass die Programme beim Import die UID für die Datensätze unverändert lassen und beim späteren Export sie genau so wieder exportieren, wie sie im Import vorgefunden
wurden. Das war zunächst eine lose Vereinbarung zwischen Programmautoren - mit dem neuesten Stand des GEDCOM Standards (7.0) ist das in die Regeln des Standards aufgenommen.
 
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Anwender nie einen bereits bestehenden Datensatz umfunktionieren, weil sie die alte Person (z.B. Max Müller) nicht mehr brauchen und diesen Datensatz nun einfach durch Überschreiben aller Daten zu einem Moritz Meyer machen. Für eine neu einzugebende Person muss immer ein frischer Datensatz mit einer für diesen Datensatz erzeugten UID eingesetzt werden!


[[Kategorie:GEDCOM|UID]]
[[Kategorie:GEDCOM|UID]]

Version vom 5. Januar 2025, 07:55 Uhr

In GEDCOM-Dateien werden UID eingesetzt, um einen Datensatz eindeutig identifizieren zu können. Eine UID ist 128 Bit lang und wird zufällig erzeugt. Bei der Länge einer UID ist es praktisch ausgeschlossen, dass zwei unabhängig voneinander erzeugte UID gleich sind. Wer sich für die Details interessiert, kann sich im Wikipedia-Artikel zu UUID weiter informieren.

Das wird nun wie folgt genutzt: Wenn ein Datensatz (z.B. für eine Person) neu angelegt wird, erzeugt man zu diesem Datensatz eine UID. Wird der Datensatz nun exportiert und an anderer Stelle weiter verwendet, ist über die UID immer noch erkennbar, dass der Datensatz vom ursprünglich erzeugten Datensatz abgeleitet wurde. Die UID weist also über Exporte, Programme und sonstige Modifikationen hinweg darauf hin, dass der Datensatz dasselbe Objekt (z.B. eine Person) beschreibt.

In Online-Datenbanken kann man das nutzen, um eine Person auch nach Updates oder bei ihrer Einstellung in verschiedene Datenbanken eindeutig wieder zu finden: Trotz der Änderungen bezüglich genealogischer Daten ist die UID immer noch dieselbe. Datenbank-Systeme wie GEDBAS und Online-OFB nutzen das, um dem Anwender das Wiederfinden der Personen zu ermöglichen.

Voraussetzungen für das Funktionieren ist, dass die Programme beim Import die UID für die Datensätze unverändert lassen und beim späteren Export sie genau so wieder exportieren, wie sie im Import vorgefunden wurden. Das war zunächst eine lose Vereinbarung zwischen Programmautoren - mit dem neuesten Stand des GEDCOM Standards (7.0) ist das in die Regeln des Standards aufgenommen.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass Anwender nie einen bereits bestehenden Datensatz umfunktionieren, weil sie die alte Person (z.B. Max Müller) nicht mehr brauchen und diesen Datensatz nun einfach durch Überschreiben aller Daten zu einem Moritz Meyer machen. Für eine neu einzugebende Person muss immer ein frischer Datensatz mit einer für diesen Datensatz erzeugten UID eingesetzt werden!