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Version vom 23. September 2009, 18:43 Uhr
Der Begriff
Distrikt ist die Bezeichnung für eine räumliche Gliederung, aber auch für eine Verwaltungseinheit.[1]
Einzelne Definitionen
Bayern
In Bayern bezeichnet Distrikt den Zuständigkeitsbereich eines Bezirksamtes. [2]
Frankreich
1791 bis 1795 war der Distrikt ein dem Département nachgeordneter Verwaltungsbereich (ähnlich dem heutigen Arrondissement). [3]
Posen
In Posen bedeutete der Distikt den Verantwortungsbereich des Distriktkommisars im Netzedistrikt (1772-1807). [4]
Schweiz
In der Schweiz ist der Distrikt eine andere Bezeichnung für den Bezirk [5]
GOV-Objekttyp
170 - Distrikt - {deu=Distrikt}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Distrikt,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT