Erbfrei Stumbragirren: Unterschied zwischen den Versionen

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== Einleitung ==
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'''{{PAGENAME}}''', Kreis Tilsit, Ostpreußen.
'''{{PAGENAME}}''' (1540 Stumbrigire, 1669 Stumbragire), Kreis Tilsit, Ostpreußen.
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Hier: Beschreibung des Wappens  
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Der Name weist auf eine Siedlung im tiefen Wald, dort wo der Wisent lebt. Der Zusatz "erbfrei" bezieht sich auf die Rechtsform: Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben. Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.  
Der Name weist auf eine Siedlung im tiefen Wald, dort wo der Wisent lebt. Der Zusatz "erbfrei" bezieht sich auf die Rechtsform: Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben. Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.  


*prußisch "stumbras" = Ur, Auerochse, Wisent  
*prußisch "stumbras" = Ur, Auerochse, Wisent, Büffel
*litauisch "girinis" = der Waldbewohner, Waldmensch  
*litauisch "girinis" = der Waldbewohner, Waldmensch  



Version vom 16. Juni 2009, 17:35 Uhr

Bitte beachten Sie auch die Datensammlung aller bisher erfassten Personen aus dem Memelland


Hierarchie

Regional > Litauen > Erbfrei Stumbragirren

Regional > Historisches Territorium > Deutschland 1871-1918 > Königreich Preußen > Ostpreußen > Kreis Tilsit > Erbfrei Stumbragirren


Einleitung

Erbfrei Stumbragirren (1540 Stumbrigire, 1669 Stumbragire), Kreis Tilsit, Ostpreußen.

Name

Der Name weist auf eine Siedlung im tiefen Wald, dort wo der Wisent lebt. Der Zusatz "erbfrei" bezieht sich auf die Rechtsform: Der Erbfreibauer ist ein Kolonist, der sich Land auf Bruch- und Waldgelände kauft. Das Grundstück gehört ihm, und er kann es vererben. Er kann das Grundstück mit Hypotheken belasten, jedoch nur mit Erlaubnis der Kammer verkaufen.

  • prußisch "stumbras" = Ur, Auerochse, Wisent, Büffel
  • litauisch "girinis" = der Waldbewohner, Waldmensch



Kirchliche Zugehörigkeit

Evangelische Kirche

Erbfrei Stumbragirren gehörte 1912 zum Kirchspiel Rucken, vor 1870 allerdings zum Kirchspiel Coadjuthen.


Zufallsfunde

Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden.

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

GOV-Kennung ERBRENKO05WF
Name
  • Erbfrei Stumbragirren Quelle (${p.language})
  • Stumbragirėliai (1923) Quelle Seite 1093 (${p.language})
Typ
  • Wohnplatz (- 1945)
  • Dorf (1945 -)
w-Nummer
  • 66133
externe Kennung
  • geonames:594184
Karte
   

TK25: 0797

Zugehörigkeit
Übergeordnete Objekte

Erbfrei Stumbragirren, Stumbragirėliai (- 1939-04-30) ( Landgemeinde) Quelle Quelle 1939 - Nr. 180 - S. 69

Mikut-Krauleiden, Krauleidžiai (1939-05-01 - 1945) ( LandgemeindeGemeinde) Quelle 1939 - Nr. 180 - S. 69

Rucken (1907) ( Kirchspiel) Quelle S.298/299

Untergeordnete Objekte
Name Typ GOV-Kennung Zeitraum