Amt (Bedeutung): Unterschied zwischen den Versionen
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Ein zunftmäßiger '''Handwerker in einer Stadt''' musste sein Amt unter bestimmten Bedingnissen „gewinnen", um in die „[[Amtsrolle]]“ eingtragen werden zu können um sich dann als Zunftmitglied niederlassen zu können. | Ein zunftmäßiger '''Handwerker in einer Stadt''' musste sein Amt unter bestimmten Bedingnissen „gewinnen", um in die „[[Amtsrolle]]“ eingtragen werden zu können um sich dann als Zunftmitglied niederlassen zu können. | ||
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Version vom 2. Oktober 2009, 12:47 Uhr
Amt (Gewerbe)
Name
- amma(c)ht, ammet, (ältere Formen: ambacht (nl.) (ammacht; ambet; Ambt),
- in lateinischen Urkunden: officium oder officium villicationi,
Bedeutung
- 1. Bedeutung: Amt, Aufgabenkreis, Zunft, Gilde
- 2. Bedeutung: seit dem 14. Jhdt. auch sich festigender Begriff für den Amtsbezirk eines Territoriums (historisches Amt), (Niederlande:de 4 Ambachten van het oude West-Friesland).
Ableitungen
- Amtmann, ammetman (Plural -lüde), Amtmann,
- in lateinischen Urkunden: officiatus
- Bedeutung: Vorsteher des „Amtes" (Droste) der Territorialverwaltung, auch nach der Ablösung von den Villikationen für den stets adligen Stellvertreter der Landesherrn.
- in lateinischen Urkunden: officiatus
Handwerk
Ein zunftmäßiger Handwerker in einer Stadt musste sein Amt unter bestimmten Bedingnissen „gewinnen", um in die „Amtsrolle“ eingtragen werden zu können um sich dann als Zunftmitglied niederlassen zu können.