Amt (Bedeutung): Unterschied zwischen den Versionen

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*** Bedeutung: Vorsteher des „Amtes" ([[Droste]]) der Territorialverwaltung,  auch nach der Ablösung von den Villikationen für den stets adligen Stellvertreter der Landesherrn.
*** Bedeutung: Vorsteher des „Amtes" ([[Droste]]) der Territorialverwaltung,  auch nach der Ablösung von den Villikationen für den stets adligen Stellvertreter der Landesherrn.


===Handwerk
===[[Handwerk]]===
Ein zunftmäßiger '''Handwerker in einer Stadt''' musste sein Amt unter bestimmten Bedingnissen „gewinnen", um in die „[[Amtsrolle]]“  eingtragen werden zu können um sich dann als Zunftmitglied niederlassen zu können.  
Ein zunftmäßiger '''Handwerker in einer Stadt''' musste sein Amt unter bestimmten Bedingnissen „gewinnen", um in die „[[Amtsrolle]]“  eingtragen werden zu können um sich dann als Zunftmitglied niederlassen zu können.  


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Handwerk]]
[[Kategorie:Handwerk]]

Version vom 2. Oktober 2009, 12:47 Uhr

Amt (Gewerbe)

Name

  • amma(c)ht, ammet, (ältere Formen: ambacht (nl.) (ammacht; ambet; Ambt),
    • in lateinischen Urkunden: officium oder officium villicationi,

Bedeutung

  • 1. Bedeutung: Amt, Aufgabenkreis, Zunft, Gilde
  • 2. Bedeutung: seit dem 14. Jhdt. auch sich festigender Begriff für den Amtsbezirk eines Territoriums (historisches Amt), (Niederlande:de 4 Ambachten van het oude West-Friesland).

Ableitungen

  • Amtmann, ammetman (Plural -lüde), Amtmann,
    • in lateinischen Urkunden: officiatus
      • Bedeutung: Vorsteher des „Amtes" (Droste) der Territorialverwaltung, auch nach der Ablösung von den Villikationen für den stets adligen Stellvertreter der Landesherrn.

Handwerk

Ein zunftmäßiger Handwerker in einer Stadt musste sein Amt unter bestimmten Bedingnissen „gewinnen", um in die „Amtsrolle“ eingtragen werden zu können um sich dann als Zunftmitglied niederlassen zu können.