Diskussion:FAQ Erster Weltkrieg: Unterschied zwischen den Versionen

aus wiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(Kein toter Weblink mehr)
Zeile 1: Zeile 1:
== Toter Weblink ==
Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall! Danach kannst du diesen Eintrag löschen.
[[Kategorie:Toter Weblink]]
* http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/archivverwaltung/index.html ([http://web.archive.org/web/*/http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/archivverwaltung/index.html archive])
** In [[FAQ Erster Weltkrieg]] on 2008-05-06 16:00:04, 404 Not Found
** In [[FAQ Erster Weltkrieg]] on 2008-05-11 08:11:30, 404 Not Found
** In [[FAQ Erster Weltkrieg]] on 2008-05-17 07:58:38, 404 Not Found
Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [http://web.archive.org/web/*/http://www.sachsen.de/de/bf/verwaltung/archivverwaltung/index.html]. --[[Benutzer:GenWikiBot-Linkcheck|GenWikiBot-Linkcheck]] 09:58, 17. Mai. 2008 (CEST)
== Unterpunkt: "Was ist ein Geburtsschein für Angelegenheiten des Heereseinsatzes..." ==
== Unterpunkt: "Was ist ein Geburtsschein für Angelegenheiten des Heereseinsatzes..." ==
* Die Ausführungen betr. "den 18 jährigen Preußen", von wegen Dienstpflicht usw. auf der Seite vorn kommen einem etwas dubios vor. Auf gesetzliche Grundlagen wird nicht eingegangen, wieso nur von "Preußen" die Rede ist, verwirrt etwas. Gab es seit 1871 nicht ein "Deutsches Reich" mit weitgehend einheitlicher "Wehrgesetzgebung" ? Außerdem glaubt man mal gehört zu haben - auch andere vorn auf der Seite erwähnte links gehen dahin - daß die "Wehrpflicht" schon mit dem vollendeten 17., die "Dienstpflicht" erst mit vollendetem 20. Lebensjahr begann. --[[Benutzer:WernerE|WernerE]] 11:31, 12. Jul. 2011 (CEST)
* Die Ausführungen betr. "den 18 jährigen Preußen", von wegen Dienstpflicht usw. auf der Seite vorn kommen einem etwas dubios vor. Auf gesetzliche Grundlagen wird nicht eingegangen, wieso nur von "Preußen" die Rede ist, verwirrt etwas. Gab es seit 1871 nicht ein "Deutsches Reich" mit weitgehend einheitlicher "Wehrgesetzgebung" ? Außerdem glaubt man mal gehört zu haben - auch andere vorn auf der Seite erwähnte links gehen dahin - daß die "Wehrpflicht" schon mit dem vollendeten 17., die "Dienstpflicht" erst mit vollendetem 20. Lebensjahr begann. --[[Benutzer:WernerE|WernerE]] 11:31, 12. Jul. 2011 (CEST)

Version vom 23. Juni 2012, 19:26 Uhr

Unterpunkt: "Was ist ein Geburtsschein für Angelegenheiten des Heereseinsatzes..."

  • Die Ausführungen betr. "den 18 jährigen Preußen", von wegen Dienstpflicht usw. auf der Seite vorn kommen einem etwas dubios vor. Auf gesetzliche Grundlagen wird nicht eingegangen, wieso nur von "Preußen" die Rede ist, verwirrt etwas. Gab es seit 1871 nicht ein "Deutsches Reich" mit weitgehend einheitlicher "Wehrgesetzgebung" ? Außerdem glaubt man mal gehört zu haben - auch andere vorn auf der Seite erwähnte links gehen dahin - daß die "Wehrpflicht" schon mit dem vollendeten 17., die "Dienstpflicht" erst mit vollendetem 20. Lebensjahr begann. --WernerE 11:31, 12. Jul. 2011 (CEST)