Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/187: Unterschied zwischen den Versionen

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{{NE}}Um das Alter von Denkmälern jeder Art bestimmen zu können, ist es dem Genealogen zu raten, sich mit den einschlägigen Teilen der ''Kunst-'' und ''Culturgeschichte'', besonders auch mit der Costümkunde vertraut zu machen. Auf Grabsteinen und Gemälden sehlt oft jede Zeilangabe, oder sie ist nicht mehr zu entziffern. Glücklich ist dann der, den fleißiges Studium alter Denkmäler in Museen und Kirchen in Stand setzt, aus dem Werke selbst das Datum herauszulesen, das dem Laien verborgen bleibt.<ref>Herm. ''Weiß'', Kostümkunde. Handbuch der Gesch. der Tracht u. s. w. der Völker des Altertums. 2 Bde. Stuttg. 1860. Karl ''Köhler'', Die Entwickelung der Tracht in Deutschl. Nürnbg, 1877. Wolfg. ''Quinke'', Katechismus der Kostümkunde. Lpz. 1889. </ref><br>
 
{{NE}}Aber auch die schriftlichen Zeitangaben in den mittelalterlichen Quellen sind nicht Jedem deutbar. Ohne Kenntnis der ''Chronologie'' kann von allen historischen Arbeitern nächst dem Diplomatiker der Genealog am wenigsten bestehen. Die meisten neueren Werke über Urkundenlehre bringen einen Abschnitt über die Zeitrechnung, auch giebt es besondere Handbücher dafür.<ref> Ludw. ''Ideler'', Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie. 2 Bde. Berlin 1825/26 und Lehrbuch der Chr. 1829. ''W. Matzka'', Die Chronologie in ihrem ganzen Umfange. Wien 1844. ''J. A. Weidenbach'', <tt>Calendarium historico-christianum medii et novi aevi.</tt> Regensbg. 1855. ''H. Grotefend'', Handbuch der historischen Chronologie des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, Hannover 1872 (das bequemste Nachschlagcbuch) und Zeitrechnung des deutschen Mittelalters u. d. Neuzeit, bis jetzt 2 Bände. Hannover 1891/2. ''Leist'' S. 224 ff. ''Giry'' S. 79 ff. Franz ''Rühl'', Chronologie des Mittelalters und der Neuzeit. Berlin 1897 (mit weiteren Litteraturangaben).</ref> Hier möge erwähnt werden, daß in dem Falle, wo ein römisches Datum mit einem kirchlichen in Widerspruch steht, dem kirchlichen die größere Glaubwürdigkeit zukommt, da man z. B. wol leicht VI. <tt>kal. Jun.</tt> verschreiben kann in XI. <tt>kal. Jun.</tt>, aber <tt>Festum corporis Christi</tt> oder <tt>Gotsleichnamstag</tt> schwerlich mit andern Festen mechanisch verwechseln wird. Daß der Genealog die natürlichen Bedingungen des menschlichen Daseins mitaufnehmen muß in seine chronologischen Berechnungen, versteht sich von selbst.<ref>Trotzdem ist diese Bemerkung nicht überflüssig, da man hierin die größten Gedankenlosigkeiten erleben kann; so finden sich bei ''Cohn'', Stammtafeln 62 unter den Kindern des Kurfürsten Ernst von Sachsen aufgeführt: Christine geb. 25. Dec. 1462. Friedrich geb. 18. Jan. 1463!</ref>
{{NE}}Um das Alter von Denkmälern jeder Art bestimmen zu können, ist es dem Genealogen zu raten, sich mit den einschlägigen Teilen der ''Kunst-'' und ''Culturgeschichte'', besonders auch mit der Costümkunde vertraut zu machen. Auf Grabsteinen und Gemälden sehlt oft jede Zeilangabe, oder sie ist nicht mehr zu entziffern. Glücklich ist dann der, den fleißiges Studium alter Denkmäler in Museen und Kirchen in Stand setzt, aus dem Werke selbst das Datum herauszulesen, das dem Laien verborgen bleibt.<ref>Herm. ''Weiß'', Kostümkunde. Handbuch der Gesch. der Tracht u. s. w. der Völker des Altertums. 2 Bde. Stuttg. 1860. Karl ''Köhler'', Die Entwickelung der Tracht in Deutschl. Nürnbg, 1877. Wolfg. ''Quinke'', Katechismus der Kostümkunde. Lpz. 1889.</ref>
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{{NE}}Aber auch die schriftlichen Zeitangaben in den mittelalterlichen Quellen sind nicht Jedem deutbar. Ohne Kenntnis der ''Chronologie'' kann von allen historischen Arbeitern nächst dem Diplomatiker der Genealog am wenigsten bestehen. Die meisten neueren Werke über Urkundenlehre bringen einen Abschnitt über die Zeitrechnung, auch giebt es besondere Handbücher dafür.<ref>Ludw. ''Ideler'', Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie. 2 Bde. Berlin 1825/26 und Lehrbuch der Chr. 1829. ''W. Matzka'', Die Chronologie in ihrem ganzen Umfange. Wien 1844. ''J. A. Weidenbach'', <tt>Calendarium historico-christianum medii et novi aevi.</tt> Regensbg. 1855. ''H. Grotefend'', Handbuch der historischen Chronologie des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, Hannover 1872 (das bequemste Nachschlagcbuch) und Zeitrechnung des deutschen Mittelalters u. d. Neuzeit, bis jetzt 2 Bände. Hannover 1891/2. ''Leist'' S. 224 ff. ''Giry'' S. 79 ff. Franz ''Rühl'', Chronologie des Mittelalters und der Neuzeit. Berlin 1897 (mit weiteren Litteraturangaben).</ref> Hier möge erwähnt werden, daß in dem Falle, wo ein römisches Datum mit einem kirchlichen in Widerspruch steht, dem kirchlichen die größere Glaubwürdigkeit zukommt, da man z. B. wol leicht VI. <tt>kal. Jun.</tt> verschreiben kann in XI. <tt>kal. Jun.</tt>, aber <tt>Festum corporis Christi</tt> oder <tt>Gotsleichnamstag</tt> schwerlich mit andern Festen mechanisch verwechseln wird. Daß der Genealog die natürlichen Bedingungen des menschlichen Daseins mitaufnehmen muß in seine chronologischen Berechnungen, versteht sich von selbst.<ref>Trotzdem ist diese Bemerkung nicht überflüssig, da man hierin die größten Gedankenlosigkeiten erleben kann; so finden sich bei ''Cohn'', Stammtafeln 62 unter den Kindern des Kurfürsten Ernst von Sachsen aufgeführt: Christine geb. 25. Dec. 1462. Friedrich geb. 18. Jan. 1463!</ref><noinclude>
 
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Version vom 24. September 2012, 20:42 Uhr

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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[188]
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      Um das Alter von Denkmälern jeder Art bestimmen zu können, ist es dem Genealogen zu raten, sich mit den einschlägigen Teilen der Kunst- und Culturgeschichte, besonders auch mit der Costümkunde vertraut zu machen. Auf Grabsteinen und Gemälden sehlt oft jede Zeilangabe, oder sie ist nicht mehr zu entziffern. Glücklich ist dann der, den fleißiges Studium alter Denkmäler in Museen und Kirchen in Stand setzt, aus dem Werke selbst das Datum herauszulesen, das dem Laien verborgen bleibt.[1]

      Aber auch die schriftlichen Zeitangaben in den mittelalterlichen Quellen sind nicht Jedem deutbar. Ohne Kenntnis der Chronologie kann von allen historischen Arbeitern nächst dem Diplomatiker der Genealog am wenigsten bestehen. Die meisten neueren Werke über Urkundenlehre bringen einen Abschnitt über die Zeitrechnung, auch giebt es besondere Handbücher dafür.[2] Hier möge erwähnt werden, daß in dem Falle, wo ein römisches Datum mit einem kirchlichen in Widerspruch steht, dem kirchlichen die größere Glaubwürdigkeit zukommt, da man z. B. wol leicht VI. kal. Jun. verschreiben kann in XI. kal. Jun., aber Festum corporis Christi oder Gotsleichnamstag schwerlich mit andern Festen mechanisch verwechseln wird. Daß der Genealog die natürlichen Bedingungen des menschlichen Daseins mitaufnehmen muß in seine chronologischen Berechnungen, versteht sich von selbst.[3]


  1. Herm. Weiß, Kostümkunde. Handbuch der Gesch. der Tracht u. s. w. der Völker des Altertums. 2 Bde. Stuttg. 1860. Karl Köhler, Die Entwickelung der Tracht in Deutschl. Nürnbg, 1877. Wolfg. Quinke, Katechismus der Kostümkunde. Lpz. 1889.
  2. Ludw. Ideler, Handbuch der mathematischen und technischen Chronologie. 2 Bde. Berlin 1825/26 und Lehrbuch der Chr. 1829. W. Matzka, Die Chronologie in ihrem ganzen Umfange. Wien 1844. J. A. Weidenbach, Calendarium historico-christianum medii et novi aevi. Regensbg. 1855. H. Grotefend, Handbuch der historischen Chronologie des deutschen Mittelalters und der Neuzeit, Hannover 1872 (das bequemste Nachschlagcbuch) und Zeitrechnung des deutschen Mittelalters u. d. Neuzeit, bis jetzt 2 Bände. Hannover 1891/2. Leist S. 224 ff. Giry S. 79 ff. Franz Rühl, Chronologie des Mittelalters und der Neuzeit. Berlin 1897 (mit weiteren Litteraturangaben).
  3. Trotzdem ist diese Bemerkung nicht überflüssig, da man hierin die größten Gedankenlosigkeiten erleben kann; so finden sich bei Cohn, Stammtafeln 62 unter den Kindern des Kurfürsten Ernst von Sachsen aufgeführt: Christine geb. 25. Dec. 1462. Friedrich geb. 18. Jan. 1463!