Bestattung: Unterschied zwischen den Versionen

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===Heirat===
===Heirat===
* Bestattung = feierliche [[Einheirat]] und [[Auffahrt (Heirat)|Auffahrt]] in und auf ein Erbgut.
* [[Bestattung (Münsterland und Westfalen)]]
** Ein Haus bzw. ein Hof wurden als 'stede' bzw. 'Stätte' bezeichnet. Wenn jemand (Mann oder Frau) sich durch die Verdingung der Auffahrt (bei eigenbehörigen Stätten) und nach Vereinbarung des mitzubringenden Brautschatzes durch nachfolgende Eheschließung in den (Mit-)besitz einer fremden Stätte brachte, "bestattete" er sich.
* bestatten = feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten.
 
===Verweis===
* Siehe auch: [[Bestattung (Münsterland und Westfalen)]]


{{Begriffserklärung}}
{{Begriffserklärung}}


[[Kategorie: Historischer Begriff]]
[[Kategorie: Historischer Begriff]]

Version vom 6. Februar 2013, 16:24 Uhr

Bedeutung

Es existieren mehrere Bedeutungen des gleichen Begriffs:

Begräbnis

  • Bestattung = feierliches Begräbnis
    • bestatten = feierlich begraben

Heirat

Vorlage:Begriffserklärung