Friedhöfe im Memelland/Historisches: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. Juni 2013, 16:56 Uhr

Frühgeschichte

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1525-1558 Kirchenordnung Preußens

Die einzelnen Kirchenordnungen der Kirchen (Vorläufer der Landeskirchen) nehmen oft Bezug auf ältere, bereits bestehende Kirchenordnungen und ändern nur wesentliche sie selbst betreffende Bestimmungen ab. Wenn auch nicht viel zur Ordnung von Bestattungen und Gestaltung der Kirchhöfe vermerkt ist, sind es doch Hinweise auf die religiöse Bestattungskultur im alten Ostpreußen.

"Während die K.O. v. 1558 eine Reihe Württembergischer Element aufgenommen hatte, kehrt die vorl. zu dem Typus der Sächsischen Kirchen und der K.O. v. 1544 zurück, welche sie nur in einzelnen Punkten abändert. Diese neue Redaction erfolgte auf den Befehl des Herz. Albrecht durch die beiden Bischöfe von Samland und Pomesanien, Benediger und Wörlin.

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18. Jahrhundert

Als die Pest weite Teile Ostpreußens entvölkerte waren auch schnell die Friedhöfe zu klein geworden. Es entstanden Pestfriedhöfe und Krematorien. So stand in der Nähe des heutigen Friedhofes von Suwehnen (dem ehemaligen Pestfriedhof von Kinten ein Krematorium (Ofen aus Ziegelsteinen) bis zum zweiten Weltkrieg. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die Steine des Krematoriums von den nachfolgenden Bewohnern dieser Gegend für die eigenen Öfen verwendet[1]

1794 Allgemeines Landrecht

1794 wurde das allgemeine Landrecht durch Friedrich den Großen ratifiziert und eingeführt. U.A. finden sich in ihm auch Regelungen zu den Kirchhöfen und den Begräbnissen. Sie sind wichtig um Besonderheiten der Friedhöfe im Memelland zu verstehen und einzuordnen.

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Bürgerliches Gesetzbuch

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Quellen

  1. Nach einem Gespräch mit Erika Rademacher (Ruodkoviene) im Mai 2013 auf dem Friedhof von Feilenhof. Frau Rademacher pflegt die Friedhöfe von Kinten, Suwehnen und Feilenhof