Sonderheft/2014/Korrekturen/23-Grabsteinprojekt: Unterschied zwischen den Versionen

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  nach Rücksprache mit Doris und Holger Holthausen neue Version:
  nach Rücksprache mit Doris und Holger Holthausen neue Version:
  selbstverständlich eingehalten. Die wenigsten Friedhofsordnungen beinhalten ein generelles Fotografierverbot.  
  selbstverständlich eingehalten. Die wenigsten Friedhofsordnungen beinhalten ein generelles Fotografierverbot.  
Oft wird in diesen Fällen auf Nachfrage eine Ausnahmegenehmigung zur fotografischen Dokumentation und Veröffentlichung der Grabsteine erteilt. [KT]
Oft wird in diesen Fällen auf Nachfrage eine Ausnahmegenehmigung zur fotografischen Dokumentation und Veröffentlichung der Grabsteine erteilt. [KT]

Version vom 9. Oktober 2014, 21:02 Uhr

S. 74, Sp. 2, Abs. 2, Z. 18: hi-|storischer --> his-|torischer [BR][MK]
S. 74, Sp. 3, Abs. 2, Z. 9/10: http://grab-%7Csteine.genealogy.net --> http://grab%7Csteine.genealogy.net [BR, PAA, MK]
S. 74, Sp. 3, Abs. 3. Z. 11/12: ...selbstverständlich eingehalten. --> ... selbstverständlich eingehalten, was manchmal leider dazu führt, dass digitale Dokumente 
nicht veröffentlicht werden können, da es die Firedhofsordnung bzw. -verwaltung untersagt. [PAA]
nach Rücksprache mit Doris und Holger Holthausen neue Version:
selbstverständlich eingehalten. Die wenigsten Friedhofsordnungen beinhalten ein generelles Fotografierverbot. 
Oft wird in diesen Fällen auf Nachfrage eine Ausnahmegenehmigung zur fotografischen Dokumentation und Veröffentlichung der Grabsteine erteilt. [KT]