Wesertor: Unterschied zwischen den Versionen

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*2014-heute Ingeborg Jordan
*2014-heute Ingeborg Jordan
==== Schiedsamt ====
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Das Schiedsamt ist eine dem Amtsgericht vorgeschaltete Ebene der außergerichtlichen Streitschlichtung. Nach dem '''Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG)''' ist es zuständig bei privatrechtlichen Streitigkeiten im Bereich des Zivil- und Strafrechts. So muss z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen, Hausfriedensbruch und Körperverletzung ein Schlichtungsversuch durchgeführt werden. In der Schlichtungsverhandlung sitzen sich Antragsteller und Antragsgegner gegenüber und haben die Möglichkeit einen Vertrag im Sinne des '''Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)''' zu schließen. Der Schiedsmann fürht durch die Schlichtungsverhandlung nach den Grundsätzen der Mediation und auf Grundlage des Schiedsamtsgesetzes und protokolliert den Vertragsinhalt. Mit dem Landessiegel und den Unterschriften beider Parteien bestätigt, ist die Vereinbarung bindend und schließt ein weiteres Gerichtsverfahren in der Streitsache aus. Ist eine Schlichtung erfolglos, kann der Antragsteller mit einer Erfolglosigkeits- oder Sühnebescheinigung vor Gericht ziehen. Die Schlichtungsverhandlungen sind gebührenpflichtig und nicht öffentlich. Der Schiedsmann wird vom Ortsbeirat dem '''Magistrat''' zur Wahl durch die '''Stadtverordnetenversammlung''' vorgeschlagen und vom '''Amtsgerichtspräsidenten''' vereidigt, in dessem Bezirk das Schiedsamt liegt. Die Betreuung erfolgt über das '''Rechtsamt der Stadt Kassel''' und die Aus- und Fortbildung wird durch den '''Bund der Deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.''' durchgeführt.
Das Schiedsamt ist eine dem Amtsgericht vorgeschaltete Ebene der außergerichtlichen Streitschlichtung. Nach dem '''Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG)''' ist es zuständig bei privatrechtlichen Streitigkeiten im Bereich des Zivil- und Strafrechts. So muss z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen, Hausfriedensbruch und Körperverletzung ein Schlichtungsversuch durchgeführt werden. In der Schlichtungsverhandlung sitzen sich Antragsteller und Antragsgegner gegenüber und haben die Möglichkeit einen Vertrag im Sinne des '''Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)''' zu schließen. Der Schiedsmann fürht durch die Schlichtungsverhandlung nach den Grundsätzen der Mediation und auf Grundlage des Schiedsamtsgesetzes und protokolliert den Vertragsinhalt. Mit dem Landessiegel und den Unterschriften beider Parteien bestätigt, ist die Vereinbarung bindend und schließt ein weiteres Gerichtsverfahren in der Streitsache aus. Ist eine Schlichtung erfolglos, kann der Antragsteller mit einer Erfolglosigkeits- oder Sühnebescheinigung vor Gericht ziehen. Die Schlichtungsverhandlungen sind gebührenpflichtig und nicht öffentlich. Der Schiedsmann wird vom Ortsbeirat dem '''Magistrat''' zur Wahl durch die '''Stadtverordnetenversammlung''' vorgeschlagen und vom '''Amtsgerichtspräsidenten''' vereidigt, in dessem Bezirk das Schiedsamt liegt. Die Betreuung erfolgt über das '''Rechtsamt der Stadt Kassel''' und die Aus- und Fortbildung wird durch den '''Bund der Deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V.''' durchgeführt. Das Schiedsamt Kassel 14 Wesertor hatten folgende Schiedsleute versehen:
*1995-2001 Dr. Rudolf Leffler
*1995-2001 Dr. Rudolf Leffler
*2001-2004 Siegfried Utz
*2001-2004 Siegfried Utz

Version vom 24. Oktober 2014, 15:57 Uhr

Hierarchie

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Hessen > Regierungsbezirk Kassel > Kassel > Kassel Wesertor

Einleitung

Allgemeine Information

Wesertor ist ein Ortsbezirk von Kassel.

Stadtteileinrichtungen

Ortsbeirat

Arbeitsgrundlage für die Ortsbeiräte der Stadt Kassel ist die Geschäftsordnung der Ortsbeiräte für die Stadt Kassel, die Hessische Gemeindeordnung (HGO) und das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG). Der Ortsbeirat Kassel 14 Wesertor setzt sich aus 9 Mitgliedern (1.000 Ew/Mitglied) zusammen, die bei den Kommunalwahlen gewählt werden und aus ihrer Mitte wiederum einen Ortsvorsteher und seinen Stellvertreter wählen. Seit Bildung des Stadteils 1981 stellt die SPD durchgehend den Ortsvorsteher.

  • 1993-1997 Marie Döring-Braun
  • 1997-2014 Gerhard Franz
  • 2014-heute Ingeborg Jordan

Schiedsamt

Das Schiedsamt ist eine dem Amtsgericht vorgeschaltete Ebene der außergerichtlichen Streitschlichtung. Nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz (HSchAG) ist es zuständig bei privatrechtlichen Streitigkeiten im Bereich des Zivil- und Strafrechts. So muss z.B. bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Bedrohungen, Hausfriedensbruch und Körperverletzung ein Schlichtungsversuch durchgeführt werden. In der Schlichtungsverhandlung sitzen sich Antragsteller und Antragsgegner gegenüber und haben die Möglichkeit einen Vertrag im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu schließen. Der Schiedsmann fürht durch die Schlichtungsverhandlung nach den Grundsätzen der Mediation und auf Grundlage des Schiedsamtsgesetzes und protokolliert den Vertragsinhalt. Mit dem Landessiegel und den Unterschriften beider Parteien bestätigt, ist die Vereinbarung bindend und schließt ein weiteres Gerichtsverfahren in der Streitsache aus. Ist eine Schlichtung erfolglos, kann der Antragsteller mit einer Erfolglosigkeits- oder Sühnebescheinigung vor Gericht ziehen. Die Schlichtungsverhandlungen sind gebührenpflichtig und nicht öffentlich. Der Schiedsmann wird vom Ortsbeirat dem Magistrat zur Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung vorgeschlagen und vom Amtsgerichtspräsidenten vereidigt, in dessem Bezirk das Schiedsamt liegt. Die Betreuung erfolgt über das Rechtsamt der Stadt Kassel und die Aus- und Fortbildung wird durch den Bund der Deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. durchgeführt. Das Schiedsamt Kassel 14 Wesertor hatten folgende Schiedsleute versehen:

  • 1995-2001 Dr. Rudolf Leffler
  • 2001-2004 Siegfried Utz
  • 2004-heute Christian Kłobuczyński M.A. (auch Mitglied des Ortsbeirat)

Stadtteilbüro und Stadtteilmanagement

Weblinks

Offizielle Webseiten

Weitere Webseiten

  • http://kassellexikon.hna.de Kassel-Lexikon, ein Stadt-Wiki der Hessisch-Niedersächischen Allgemeinen (Zeitung in Kassel für Nordhessen und Südniedersachsen, kurz: HNA) (03.08.2006)

Zufallsfunde

Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden.

Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote

Auf der nachfolgenden Seite können sich private Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschliesslich an den entsprechenden Forscher zu richten.

Informationen aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

GOV-Kennung WESTOR_W3500
Name
  • Wesertor
Typ
  • Stadtbezirk
Karte
   

TK25: 4622

Zugehörigkeit
Übergeordnete Objekte

Cassel, Kassel ( Kreisfreie Stadt)

Untergeordnete Objekte
Name Typ GOV-Kennung Zeitraum


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