AVB 1867-01-001: Unterschied zwischen den Versionen

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==Inhalt==
==Inhalt==
''In Betracht der gesteigerten Anforderungen, welche bei den veränderten Verhältnissen an das Personal der Artillerie-Depots gestellt werden müssen, genehmige Ich, daß für 20 Zeug-Lieutenants die Ernennung zu Zeug-Premier-Lieutenants bei Mir in Vorschlag gebracht und diese Charge für die genannte Zahl von Zeug-Offizieren beibehalten werde.
''In Betracht der gesteigerten Anforderungen, welche bei den veränderten Verhältnissen an das Personal der Artillerie-Depots gestellt werden müssen, genehmige Ich, daß für 20 Zeug-Lieutenants die Ernennung zu Zeug-Premier-Lieutenants bei Mir in Vorschlag gebracht und diese Charge für die genannte Zahl von Zeug-Offizieren beibehalten werde.''
:Berlin, den 8. Februar 1867
:''Berlin, den 8. Februar 1867''
:gez. Wilhelm
:''gez. Wilhelm''
:ggez. v. Roon
:''ggez. v. Roon''


An den Kriegsminister.
''An den Kriegsminister.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntnis der Armee gebarcht.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntnis der Armee gebracht.''
: Berlin den 2. April 1867.
:''Berlin den 2. April 1867.''
:Der Kriegs-Minister.
:''Der Kriegs-Minister.''
::v. Roon''
::''v. Roon''
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Version vom 3. Januar 2015, 13:15 Uhr

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preußisches Armee-Verordnungs-Blatt (AVB)
1867 Verordnung Nr. 1 AVB-Ausgabe 1

Signatur

95/3. 67. A. II.

Datum

02.04.1867

Titel

Betrifft die Ernennung von Zeug-Premier-Lieutenants

Inhalt

In Betracht der gesteigerten Anforderungen, welche bei den veränderten Verhältnissen an das Personal der Artillerie-Depots gestellt werden müssen, genehmige Ich, daß für 20 Zeug-Lieutenants die Ernennung zu Zeug-Premier-Lieutenants bei Mir in Vorschlag gebracht und diese Charge für die genannte Zahl von Zeug-Offizieren beibehalten werde.

Berlin, den 8. Februar 1867
gez. Wilhelm
ggez. v. Roon

An den Kriegsminister. Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntnis der Armee gebracht.

Berlin den 2. April 1867.
Der Kriegs-Minister.
v. Roon