Köln/Standesamt/Sterbeurkunden/Editionsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen
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Für jede Person wird ausgewählt, welche Rolle sie bei dem Ereignis im Bezug auf die verstorbene Person gespielt hat. Auch der verstorbenen Person wird eine Rolle (z.B. Ehepartner, sonst Kind) zugewiesen, da in der Regel der Ehepartner bzw. die Eltern (oder sogar beide) genannt sind. Nur bei ledig Verstorbenen ohne Elternangaben oder unbekannten Leichen wird nichts eingetragen. | Für jede Person wird ausgewählt, welche Rolle sie bei dem Ereignis im Bezug auf die verstorbene Person gespielt hat. Auch der verstorbenen Person wird eine Rolle (z.B. Ehepartner, sonst Kind) zugewiesen, da in der Regel der Ehepartner bzw. die Eltern (oder sogar beide) genannt sind. Nur bei ledig Verstorbenen ohne Elternangaben oder unbekannten Leichen wird nichts eingetragen. | ||
Kinder der verstorbenen Person als anzeigende Person erhalten die Rolle "Kind". | |||
Der letzte Punkt "anzeigende Person" wird nur ausgewählt, wenn kein verwandschaftliches Verhältnis zum Verstorbenen besteht | Anzeigende Person die mit dem Verstorben sonst wie verwandt sind, wie Bruder, Großmutter, Nichte, Enkel etc., wird die Rolle "sonstiger Angehöriger" zugewiesen. | ||
Der letzte Punkt "anzeigende Person" wird nur ausgewählt, wenn kein verwandschaftliches Verhältnis zum Verstorbenen besteht oder angegeben ist. | |||
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Version vom 18. Februar 2016, 18:07 Uhr
Köln Standesamt Sterbeurkunden |
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Ein Gemeinschaftsprojekt des Vereins für Computergenealogie, der WGfF und dem Historischen Archiv der Stadt Köln Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei nicht vorhanden
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Allgemeines
Das Wichtigste zuerst
- Ein Eintrag beginnt immer am Anfang des Vornamens und am oberen Rand der Buchstaben. Dort klicken, um das Erfassungsfenster zu öffnen.
- Es wird immer vollständig und so buchstabengetreu wie möglich erfasst. Abkürzungen werden nicht aufgelöst.
- Jede Person wird als einzelner Eintrag erfasst.
- neu: Die Nummer und das Datum der Urkunde werden beim Eintrag der verstorbenen Person erfasst.
- Es werden nur der/die Verstorbene, Ehepartner, Mutter, Vater und ggf. anzeigende Person (wenn nicht Ehepartner, Vater oder Mutter) erfasst. Personen, die die anzeigende Person legitimieren, oder der Standesbeamte werden nicht erfasst.
- Zu jeder Person wird der Vorname und der Nachname erfasst.
- Bei den Frauen werden Ehe- und Geburtsnamen und zusätzlich der Familienstand erfasst
- Beim Verstorbenen wird zusätzlich der Familienstand, der Geburtsort und der Wohn- und Sterbeort erfasst
- Wenn alle Namen erfasst sind, den Haken oben rechts neben dem Pluszeichnen klicken
- Sollte etwas unklar oder ein Name nicht entzifferbar sein, lässt man die gesamte Urkunde unbearbeitet oder markiert den Eintrag als fehlerhaft und geht zur nächsten.
Die einzelnen Felder
Nummer der Urkunde
Neu: Die Nummer der Urkunde wird als Zahl ohne Punkt geschrieben. Sie wird beim Eintrag der verstorbenen Person erfasst.
Datum der Urkunde
Neu: Das Datum der Urkunde wird in der Form TT.MM.JJJJ geschrieben. Es wird beim der Eintrag der verstorbenen Person erfasst.
Steht in der Urkunde also geschrieben "Köln, am 3. Januar 1889", so wird in das Feld "03.01.1889" eingetragen.
Randvermerke
Informationen aus den Randvermerken wie z.B. Korrekturen von Namen, Identifizierung von aufgefundenen Leichen oder Angaben zu Geburtsdaten werden erfasst.
Vorname
Vornamen werden wie in der Urkunde angegeben buchstabengetreu abgeschrieben.
Wurde einem früh verstorbenen Kind noch kein Vorname gegeben, so wird eingetragen: "ohne (Knabe)" bzw. "ohne (Mädchen)".
Bei Totgeburten und aufgefundenen unbekannten Leichen wird im Vornamenfeld eingetragen: "männliche bzw. weibliche Totgeburt" oder "männliche bzw. weibliche Leiche".
Nachname
- Nachnamen werden wie in der Urkunde angegeben abgeschrieben.
- Bei den Frauen ist meist auch der Geburtsname angegeben. Dieser wird - wie in der Urkunde geschrieben - mit "geb." hinter den aktuellen Ehenamen geschrieben, z. B. "Pfeiffer geb. Mandausch". Es wird kein Komma eingefügt. Ist bei Ehefrauen bzw. Müttern der Ehename nicht aufgeführt, so wird er ergänzt. Bei Totgeburten wird der Familienname der Eltern eingetragen.
- Vorsilben oder ein Adelstitel werden mit Komma getrennt hinter den Namen geschrieben. So wird "von Herff" abgeschrieben als "Herff, von" oder "von Scharffenstein geb. Du Mont" als "Scharffenstein, von geb. Mont, Du". Mit dem Namen verbundene Vorsilben wie bei "DuMont" oder "Vandenberg" werden nicht getrennt.
- Sollte ein Doktortitel angegeben sein, so wird auch dieser mit einem Komma getrennt hinter den Namen geschrieben, z.B. "Dr. Müller" → "Müller, Dr."
Rolle
Für jede Person wird ausgewählt, welche Rolle sie bei dem Ereignis im Bezug auf die verstorbene Person gespielt hat. Auch der verstorbenen Person wird eine Rolle (z.B. Ehepartner, sonst Kind) zugewiesen, da in der Regel der Ehepartner bzw. die Eltern (oder sogar beide) genannt sind. Nur bei ledig Verstorbenen ohne Elternangaben oder unbekannten Leichen wird nichts eingetragen.
Kinder der verstorbenen Person als anzeigende Person erhalten die Rolle "Kind".
Anzeigende Person die mit dem Verstorben sonst wie verwandt sind, wie Bruder, Großmutter, Nichte, Enkel etc., wird die Rolle "sonstiger Angehöriger" zugewiesen.
Der letzte Punkt "anzeigende Person" wird nur ausgewählt, wenn kein verwandschaftliches Verhältnis zum Verstorbenen besteht oder angegeben ist.
Alter
Beim Verstorbenen wird zusätzlich das Alter wie in der Urkunde abgeschrieben: Beispiel: 3 Jahr, 4 Monat, 4 1/2 Monate wird so erfasst: 3 Jahre 4 Monate 4 1/2 Monate. Ist statt des Alters ein Geburtsdatum genannt, so wird es im Format "geb. TT.MM.JJJJ abgeschrieben: geb. 13.03.1843. Bei Totgeburten wird kein Alter eingetragen, das Feld bleibt leer.
Geburtsort
Hier wird immer der Geburtsort des/der Verstorbenen eingetragen. Der Ortsname wird buchstabengetreu abgeschrieben, bitte keine Ergänzungen oder Abkürzungen, die nicht in der Urkunde stehen, vornehmen. Ortsangaben mit Zusätzen wie Kreis, Bürgermeisterei, Land usw. werden ebenso buchstabengetreu -jedoch ohne Kommata- erfasst.
Sterbedatum
Das Sterbedatum wird in der Form TT.MM.JJJJ mit führenden Nullen geschrieben. Beispiel: 01.07.1876. Ist kein konkreter Tag, sondern ein Zeitraum oder nur ein Monat angegeben, so wird das erstgenannte bzw. gekürzte Datum ohne Tag erfasst.
Familienstand
Hierfür steht eine Auswahlbox mit den Auswahlmöglichkeiten - geschieden, ledig, und verwitwet zur Verfügung. Bei früh verstorbenen Kindern bleibt das Feld leer.
Wohnort
Wenn "Köln" oder Orte außerhalb von Köln (zur damaligen Zeit) in der Urkunde genannt sind, wird der Ortsname buchstabengetreu und ohne eigene Ergänzungen oder Abkürzungen eingetragen. Wenn kein Ort genannt ist, bleibt das Feld bleibt leer, "unbekannt" wird nicht eingetragen. Bei Totgeburten wird ebenfalls kein Wohnort eingetragen. Wenn bei der Mutter/Ehefrau kein Ort genannt ist, wird der Wohnort des Ehemannes nicht übernommen. Beispiel: Lautet die Ortsangabe "Mülheim am Rhein" (heute ein Stadtteil Kölns), wird buchstabengetreu "Mülheim am Rhein" eingetragen. Ortsangaben mit Zusätzen wie Kreis, Bürgermeisterei, Land usw. werden ebenso buchstabengetreu -jedoch ohne Kommata- erfasst. Fremdsprachige Ortsnamen werden buchstabengetreu abgeschrieben und nicht eingedeutscht.
Sterbeort
Wenn "Köln" oder Orte außerhalb von Köln (zur damaligen Zeit) in der Urkunde genannt sind, wird der Ortsname buchstabengetreu und ohne eigene Ergänzungen oder Abkürzunge eingetragen. Wenn kein Ort genannt ist, bleibt das Feld bleibt leer, "unbekannt" wird nicht eingetragen. Bei den verstorbenen Eltern/Ehepartnern werden ebenfalls nur die genannten Sterbeorte aufgenommen. Beispiel: siehe Wohnort.
Schrift schwer zu entziffern?
Die handschriftlichen Urkunden sind in der üblichen Kanzlei- oder Kurrentschrift des 19. Jahrhunderts geschrieben. Nur die Familien- und Ortsnamen sind in der heute üblichen Schreibschrift gut lesbar, während die Kurrent(=Lauf)Schrift an die später (1914) vom Grafiker Ludwig Sütterlin entworfene Schulschreibschrift erinnert. Die Urkundenschrift ist also eine gute Übung, diese Schrift zu erlernen. Hier sind einige Links zum Selbstlernen:
- Erste Schritte im Lesen der Kurrentschrift
- Kanzleischriften 17.-19. Jh.
- Tipps und Tricks zum Entziffern alter Schriften
- Kurrentschrift S-Regeln
Buchstabenkombination hs
Die Buchstabenkombination "hs"ist in Wirklichkeit ein langes s - gefolgt von einem runden s. Sie wird als "ß" erfasst, wenn sie nach einem langem Vokal oder Doppellaut steht (Beispiel "Fußbroich", "Preußen"), als "ss", wenn sie einem kurzen Vokal folgt ("Esser", "Düsseldorf").