Juden- und Dissidentenregister in Westfalen und Lippe: Unterschied zwischen den Versionen
VH (Diskussion • Beiträge) |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Infobox|[[Datei:Juwel.jpg|100px]]<br />Das Projekt | {{Infobox|[[Datei:Juwel.jpg|100px]]<br />Das Projekt „JuWeL“ ist ein gemeinschaftliches Crowdsourcingprojekt des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen, des Personenstandsarchivs Ostwestfalen-Lippe (Detmold), der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung und des Vereins für Computergenealogie zur Erschließung der Juden- und Dissidentenregister in Westfalen und Lippe.}} | ||
{{Judenregister Westfalen-Lippe Portalbox}} | {{Judenregister Westfalen-Lippe Portalbox}} | ||
__NOTOC__ | __NOTOC__ |
Version vom 17. März 2017, 09:26 Uhr

Das Projekt „JuWeL“ ist ein gemeinschaftliches Crowdsourcingprojekt des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen, des Personenstandsarchivs Ostwestfalen-Lippe (Detmold), der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung und des Vereins für Computergenealogie zur Erschließung der Juden- und Dissidentenregister in Westfalen und Lippe.
Juden- und Dissidentenregister in Westfalen und Lippe |
---|
Ein Gemeinschaftsprojekt |
|
Die Juden- und Dissidentenregister in Westfalen und Lippe[1]
Das Interesse des Staates am Personenstand erstreckte sich im 19. Jahrhundert zunehmend auch auf nicht-christliche bzw. nicht den Amtskirchen angehörende Personen, insbesondere Juden, Dissidenten und Quäkern. Die Einführung von Judenregistern variierte von Territorium zu Territorium: Im französischen Königreich Westphalen wurden für Juden gesonderte Zivilstandsregister geführt, im Großherzogtum Berg nicht. Im Bereich des zum Großherzogtum Hessen gehörenden ehemaligen kurkölnischen Herzogtums Westfalen galt die Verordnung von 1804, wonach die Pfarrer gesonderte Judenregister zu führen hatten. In Lippe wurde dies 1809 angeordnet. Auch in der preußischen Zeit ab 1815 war die Führung von Judenregistern unterschiedlich, bis 1822 und 1847 Regelungen zur einheitlichen Führung von Judenregistern getroffen wurden. Demnach mussten die Register der Juden an die Gerichte abgegeben werden. Ähnliches galt ab 1847 für Quäker und Dissidenten (»geduldete Religionsgemeinschaften«). Mit der Einführung des Standesamtswesens und der Personenstandsgesetze im Jahr 1874/75 endete die nach Konfessionen getrennte Registerführung.
Die Juden- und Dissidentenregister im Bestand des Personenstandsarchivs Westfalen-Lippe in Detmold[1]
Das Landesarchiv NRW Abt. OWL verwahrt mit den Beständen P 2, P 5 und P 8 die Juden- und Dissidentenregister nebst zugehörigen Akten für die Regierungsbezirke Detmold, Arnsberg und Münster, zusammen 20,75 laufende Meter. Es handelt sich um weitgehend gleichförmige Quellen vor allem zur jüdischen Genealogie – die Personenstandsfälle der Dissidenten nehmen vergleichsweise wenig Raum ein – aus einem relativ großen geographischen Raum. Die Bestände decken den Zeitraum von ca. 1809 bis 1875 ab. Einige dieser Register enthalten Namenindizes. Damit verfügt das Landesarchiv über einen in dieser Form in Deutschland wohl einzigartigen Bestand. Dagegen wurden für die rheinischen Gebiete keine gesonderten Register für Jüdinnen und Juden geführt. Namenbücher der napoleonischen Zeit, in denen die Annahme fester Familiennamen durch jüdische Bürger beurkundet wurde, sind im Personenstandsarchiv Rheinland den Kirchenbuchbeständen zugeordnet.
- Bestand
- ca. 900 Juden- und Dissidentenregister sowie Belegakten
- Überlieferungsform
- Originalbücher, Zweitschriften
- Laufzeit
- (1801), 1808–1874
- Bestandssignaturen
- Regierungsbezirk Arnsberg - P5
- Regierungsbezirk Detmold - P2
- Regierungsbezirk Münster - P8
Kooperationsprojekt des Personenstandsarchiv Westfalen-Lippe, der Westfälischen Gesellschaft für Genealogie und Familienforschung und des Vereins für Computergenealogie
![]() |
Bedienungsanleitung lesen. |
![]() |
Editionsrichtlinien lesen. |
![]() |
Mit der Erfassung beginnen. (Derzeit noch Testbetrieb - Daten werden nicht übernommen!) |