Wittum: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. März 2017, 23:17 Uhr
Wittum
Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch Muntschatz bezeichnete Gabe zu überreichen.
Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt.