Wittum: Unterschied zwischen den Versionen
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Wittum (''lateinisch'' vidualitium), Widum oder Witthum | |||
Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt. | * Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch [[Muntschatz]] bezeichnete Gabe zu überreichen. | ||
* Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt. | |||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Version vom 17. März 2017, 23:19 Uhr
Wittum
Wittum (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum
- Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch Muntschatz bezeichnete Gabe zu überreichen.
- Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt.