Wittum: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wittum'''
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Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch [[Muntschatz]] bezeichnete Gabe zu überreichen.
Wittum (''lateinisch'' vidualitium), Widum oder Witthum


Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt.
* Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch [[Muntschatz]] bezeichnete Gabe zu überreichen.
* Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 17. März 2017, 23:19 Uhr

Wittum

Wittum (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum

  • Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch Muntschatz bezeichnete Gabe zu überreichen.
  • Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt.

Siehe auch