Wittum: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Wittum''' | '''Wittum''' (''lateinisch'' vidualitium), '''Widum''' oder '''Witthum''' | ||
* Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch [[Muntschatz]] bezeichnete Gabe zu überreichen. | * Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch [[Muntschatz]] bezeichnete Gabe zu überreichen. |
Version vom 17. März 2017, 23:21 Uhr
Wittum (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum
- Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch Muntschatz bezeichnete Gabe zu überreichen.
- Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt.