Wittum: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Wittum''' (''lateinisch'' vidualitium), '''Widum''' oder '''Witthum'''  
'''Wittum''' (''lateinisch'' vidualitium), '''Widum''' oder '''Witthum'''  


* Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch [[Muntschatz]] bezeichnete Gabe zu überreichen.
:Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch [[Muntschatz]] bezeichnete Gabe zu überreichen.
* Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt.
:Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt.


==== Siehe auch ====
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* {{Wikipedia-Link|Wittum}}
:{{Wikipedia-Link|Wittum}}


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]

Version vom 17. März 2017, 23:44 Uhr

Wittum (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum

Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch Muntschatz bezeichnete Gabe zu überreichen.
Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt.

Siehe auch

Artikel Wittum. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.