Berleburger Weinkaufsbriefe/Verlorene Bände: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Bände I und III gelten als verloren, sie umfassen den Zeitraum vom 2. Januar 1728 - 1739 und 1744 - 1745. Der Zeitraums des Verlusts nicht zu benennen, diese fehlten bereits bei der Übergabe 1905 an das damalige Staatsarchiv Münster.<ref>Nach Auskunft des Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
Die Bände I,III und XXV gelten als verloren, sie umfassen den Zeitraum vom 2. Januar 1728 - 1739 und 1744 - 1745 sowie 1819. Der Zeitraums des Verlusts nicht zu benennen, diese fehlten bereits bei der Übergabe 1905 an das damalige Staatsarchiv Münster.<ref>Nach Auskunft des Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen
vom 17. Mai 2017</ref>
vom 17. Mai 2017</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
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Aktuelle Version vom 24. November 2020, 17:20 Uhr

Die Bände I,III und XXV gelten als verloren, sie umfassen den Zeitraum vom 2. Januar 1728 - 1739 und 1744 - 1745 sowie 1819. Der Zeitraums des Verlusts nicht zu benennen, diese fehlten bereits bei der Übergabe 1905 an das damalige Staatsarchiv Münster.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Nach Auskunft des Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen vom 17. Mai 2017