Ansässigmachung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. Juli 2025, 12:55 Uhr

Gesetzliche Grundlage

Findmittel

Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten (AuVA) gibt es von 1825 bis 1915. Die AuVA liegen in den Staatsarchiven, von 1825 bis 1862 in den Beständen der Landgerichte ä.O. oder Herrschaftsgerichten, danach bis 1915 in den Beständen der Bezirksämter, jeweils bei den Teil-Beständen der Akten. Auch bei Stadt- und Gemeindearchiven käönnen Akten vorhanden sein.

Oberbayern

Unter http://www.gda.bayern.de/findmittel/ead können unter der Rubrik Staatsarchiv München und unter Eingabe eines Familien- oder Ortsnamen alle 4 Bände Ansässigmachungs- und Verehelichungsakten durchsucht werden.

Direkte Links

Die Akten können unter Angabe der Signatur in der Archivaußenstelle Eichstätt, Tel 08421900340 (Frau Lantner) für den Lesesaal im Staatsarchiv München bestellt werden.

Nach ca. 2 Wochen kann im Lesesaal des Staatsarchivs angerufen werden, ob die Akten zur Einsicht schon vorliegen.

Dinkelsbühl

Siehe auch