Erbprinz: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei der Heirat eines ''Erbprinzen'' erhält seine Ehefrau den Titel ''Erbprinzessin''. | |||
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Version vom 3. August 2025, 19:38 Uhr
Der Titel Erbprinz oder Erbprinzessin bezeichnet in regierenden Fürstenfamilien dasjenige Kind, das für die Erb- und Rechtsnachfolge des oder der Regierenden vorgesehen ist, während mögliche Geschwister unberücksichtigt bleiben.
Bei der Heirat eines Erbprinzen erhält seine Ehefrau den Titel Erbprinzessin.