Apanage: Unterschied zwischen den Versionen

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== Weblinks ==
== Weblinks ==
* {{Wikipedia-Link|Apanage}}
* Eintrag [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Apanage ''Apanage'']. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 608.
* Eintrag [http://www.zeno.org/Meyers-1905/A/Apanage ''Apanage'']. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 608.
* {{Wikipedia-Link|Apanage}}


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Aktuelle Version vom 3. August 2025, 23:49 Uhr

Die Apanage (französisch aus mittellateinisch appanare „mit Brot versorgen“) ist die Abfindung der nichtregierenden Mitglieder eines Adelsgeschlechts mit Landbesitz, Einkünften aus Liegenschaften oder Geldzahlungen zur Ermöglichung eines standesgemäßen Lebenswandels.

Sie wurde entweder bis zum Tod des apanagierten Adligen gewährt oder bis zum Aussterben der von ihm begründeten Linie. Da es im mittelalterlichen Europa lange Zeit kein einheitliches, klares Erbfolgerecht gab, versuchte man die nichtregierenden Angehörigen einer Dynastie mit einer Apanage abzufinden, um eine Teilung des Herrschaftsgebiets zu verhindern.

Siehe auch[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten • Quelltext bearbeiten]

  • Artikel Apanage. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  • Eintrag Apanage. In: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 608.