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Version vom 15. August 2005, 11:57 Uhr
Hierarchie
Regional > Historische deutsche Staaten > Fürstbistum Münster > Amt im Fürstbistum Münster > Amt Dülmen
Einleitung
Politische Einteilung
Kirchspiele im Amt Dülmen
Buldern, Dülmen, Haltern, Hullern
Kirchspiele und ihre Bauerschaften
Zum Amt Dülmen gehörten:
- Kirchspiel Buldern mit den Bauerschaften Beifang, Dorf, Hagenau, Hiddingsel
- Kirchspiel Dülmen mit den Bauerschaften Börnste, Daldrup, Dernekamp, Empte, Mitwick, Rödder, Weddern, Welte und der Freiheit Merfeld
- Kirchspiel Haltern mit der Stadt und den Bauerschaften Holtwick (Unterbauerschaften Berghaltern, Bergbossendorf, Lünzum), Lavesum, Overath, Sythen
- Unterkirchspiel Hullern
Bis zur Aufhebung des Fürstbistums Münster (1803) spielten der Beifang Buldern und die Herrlichkeit Merfeld eine Sonderrolle da hier den Besitzern der freiadeligen Häuser Sonderrechte zukamen.
Am 24.03.1803 beschloß der Reichsdeputationshauptschluß die Auflösung des Fürstbistums Münster. Damit endete die landesherrliche Hoheit des Fürstbischofs von Münster. Die Herzöge von Croy und von Arenberg erhielten das bisherige Amt Dülmen. Hier begann die Übergangszeit der politischen Neuorganisation.
Historische Gerichtsbezirke
Die ursprünglichen Verwaltungsstrukturen des historischen Reichsgebietes bildeten vor der Einrichtung der Amtsbezirke die Bannereien und Gerichtsbezirke, so auch im Westmünsterland.
Freigerichtsbarkeit
Freigrafschaft Merfeld
Die Freigrafschaften Heiden und Merfeld waren als münstersche Unterlehen, die als Dienstlehen dem Schenkenamt anklebten, an die Ravensberger gekommen, von wo aus sie im Erbweg an Kleve gingen (RAR). Die Freigrafschaft Merfeld umfaßte die Herrschaft Merfeld ohne Dülmen und das Kirchspiel mit Umgebung von Coesfeld, einschließlich Holtwick und Darfeld.
1341 und 1350 werden mehrer Verkäufe vor dem Merfeldischen Freigericht in „platea regia prope curtim dictam Hinrihinhof“(am Königswege nahe beim Schulzenhof gt. Hinderkinck zu Dülmen) abgeschlossen.
Da die Familie von Merfeld in zahlreiche Auseinandersetzungen verwickelt war, wurde ihnen das Bargeld knapp. Aus diesem Grund versetzten sie 1391 die Freistühle zu Darfeld, Holtwick und Varlar und 1423 den zu Flamschen.
So stand schließlich vor 1530 auf der Börnster Heide nur noch ein durch das Freigericht kaum genutzter Galgen, welcher vom Gogericht und, nach Genehmigung durch den Landesherrn, auch durch das Freigericht genutzt werden konnte. Das Freigericht hatte den oberen und das Gogericht den unteren Querbalken zu nutzen.
Freigrafschaft Haltern
Lippramsdorf, Haltern und der nach Haltern gehörende Oberhof Bossendorf waren nicht in die Freigerichtsbarkeit Merfeld oder Heiden einbezogen, ein Freistuhl befand sich aber in der Bauerschaft Kusenhorst im Kspl. Lippramsdorf und, im Flurnamen nachzuweisen, ein weiterer im Linnert bei Sythen.
Darüber hinaus spricht auch Tibus von einem „iudicium in Halteren“ welches in verschiedenen Urkunden aus dem Jahre 1285 erwähnt wird. Er führt wörtlich an: „Dieses Gericht ist verschieden sowohl von der Stadt- als vom Gogericht, worüber es bei Hobeling heißt: Was die Gerichtsbarkeit des Amts Dülmen ahnlangt haben beide Städte Dülmen und Halteren ihre besonderen fürstlichen Richter, deren Jurisdiktion sich aber weiter nicht, als innerhalb der Stätten Mauren erstreckt, darneben ist ein Gograf, der sich intitulirt Gograf an der Greinpaulen, dessen Gerichtszwang über die untergehörige Dorff- und Bauerschaften gehet.
Es kann also angenommen werden, daß vor 1300 eine eigenständige Freigerichtsbarkeit um Haltern bestand, welche sich zumindest von Lippramsdorf, über Haltern bis über Hullern hinaus erstreckte. Ein Zusammenhang mit der ererbten Vogtei des Grafen von Dale über Haltern kann angenommen werden. Erste Vögte von Haltern werden durch die Dülmener Burgmannsfamilie Werenze gestellt, einer früheren Dynastenfamilie.
Gogerichtsbarkeit
Das Gogericht Dülmen umfaßte zunächst den Bezirk um Haltern und Dülmen und bestand noch nicht sehr lange, als 1305 die Kirchspiele Buldern und Hiddingsel dazu kamen. Später wurde das Gogericht in die Bereiche Dülmen und Haltern aufgeteilt und die Richthöfe wurden einzeln verlehnt. Allerdings wurden 1663 die Richthöfe in Haltern und Dülmen durch den Landesherrn dem Amt des Erbkämmerers zugeschlagen, welches erblich an seine Familie (von Galen) ging.
1571 erhielt der Landesherr die Mitteilung:
Im Amt Dülmen ist ein Gogericht, welches meinem gn. Fürsten und Herrn von Münster zuständig ist, daran man bürgerlich und peinlich zu klagen pflegt. Die Gerichtsstatt des Gogerichts ist und wird gehalten nächst Dülmen vor der Lünker Porten (Lüdinghauser Tor). Der Gorichter und der Richtschreiber sind binnen Stadt Dülmen gesessen.
Dem Gogericht sind „gehorigh“ und „dinkpflichtigh“ die Kirchspiele „Buthen = Dulmen und Haltern“, Buldern und beide Bauerschaften Hullern und Hiddingsel. Der Gograf oder Richter kann lesen und schreiben und ist in allen vorfallenden Gerichtssachen erfahren. Er ist ehelich geboren und freier Eigentümer, ein Dülmener Bürger und seines Handels und Wandels „unverkompt“ (ehrenhaft). Die Bürgermeister oder Ratschöffen aus Dülmen werden gemeinlich zu Beisitzern gefordert.
Der Gerichtsgalgen von Dülmen stand zunächst in der Feldmark Dülmen (Flur 9 Nr. 65), wurde aber schon vor 1530 zur Börnster Heide verlegt.
Freiheit Merfeld
Die Freiheit Merfeld bildete mit dem Haus Meerfeld einen eigenständigen Rechtsbezirk.
Freiheit Buldern
Die Freiheit Buldern bildete mit dem Haus Buldern einen eigenständigen Rechtsbezirk.
Hofgerichtsbarkeit
Bereits 1217 wird das Hofgericht Dülmen erwähnt. Über die Eigenbehörigen des dem Landesherrn eigenen Haupthofes zu Haltern übte der Meier oder Schulte des Haupthofes die Hofgerichtsbarkeit aus. Er war zugleich Holz- und Markenrichter der zugehörigen Marken. Wie in Dülmen wohnte er zunächst im „Richthof“, welcher sich auf dem Gelände der alten Marienschule befand.
Amtsverwaltung
Wohl erst nach der Errichtung der Landesburg Haus Dülmen wurde das Amt Dülmen gegründet und erst danach wiederum mit Haltern zum neuen Amt Dülmen vereint und erst 1305 wurden Buldern und Hiddingsel dem Amt einverleibt.
Repräsentant des Amtes Dülmen war der Amtmann oder Droste, dessen Amtssitz das Haus Dülmen war. Hier hatten die Burgmänner noch im 14. Jahrhundert Präsentspflicht. Verwaltungsleiter war der Rentmeister des Amtes Dülmen.
Die Landesburg Haus Dülmen war zu Beginn zwischen 1115 – 1117 von Bischof Burchard (1118) als erste einer Anzahl von Landesburgen erbaut worden, die das bischöfliche Territorium schützen sollten. Sie wurde 1231 mit einer Kapelle ausgestattet.
Der erste Burggraf nahm den Namen „von Dülmen“ an. Nach dem Zerfall der Burg blieb in Hausdülmen das Amtshaus des fürstl. Amtes Dülmen als Sitz des Amtmanns oder Drosten.
Das Verwaltungszentrum des Amtes Dülmen hatte war seit dem 14. Jahrhundert auf der Burg Hausdülmen und umfaßte die Städte Dülmen und Haltern, sowie die Kirchspiele Buldern und Hullern. Als erstem Kirchspiel im Amt Dülmen verlieh 1289 Bischof Everhard von Münster dem Dorf Haltern eingeschränkte Stadtrechte und das Recht, sich zu befestigen.
Die Verleihung der Stadtrechte an Dülmen dürfte aber unmittelbar aus einem Streit der Grafen von der Mark mit den münsterischen Fürstbischöfen zu erklären sein. Nachdem nämlich Bischof Eberhard 1300 eine Zerstörung Dülmens verhindert hatte, plante dessen Nachfolger Otto III. 1304, das Dorf zu einer Stadt zu erheben. Doch erst Ludwig II. verwirklichte 1311 dessen Absicht, damit wurden die Einwohner der neuen Stadt vom Hof- und Gerichtsverband des Haupthofes gelöst und freie Leute.
Buldern, Rorup und Merfeld verdanken ihre Anfänge festen Häusern adeliger Familien. In Buldern und Rorup besorgten diese Familien den Bau einer Kirche. 1466 wurde auf der Burg in Merfeld eine Antonius-Kapelle geweiht. Als eine Gründung des münsterischen Domkapitels entstand nach 1240 die Kirche in Hiddingsel. Ihr Gebiet wurde von Buldern abgezweigt.
Der Ritter Bernhard Bitter dictus Stennhues machte seine Burg Ostendorf in Lippramsdorf 1316 dem Bischof von Münster zum Offenhaus und wurde unter anderem dafür mit dem Amt des Drosten in Haltern und Dülmen belehnt.
1323 geriet die Stadt für kurze Zeit in die Gewalt des Grafen Engelbert von der Mark, konnte jedoch bald wieder vom Ritter Bernhard Bitter zu Ostendorf befreit werden. Haltern gehörte zur Go-Grafschaft Dülmen.
Rasch wechselnde Landesherrschaften waren die Folge von Napoleons Aufstieg und Sturz. Bei der Zerschlagung des Fürstbistums Münster wurde 1803 das Amt Dülmen eine Reichsgrafschaft unter den Herzögen von Croy. Diese verloren 1806 ihre Souveränität an das Herzogtum Arenberg, behielten aber den Grundbesitz. 1811 kam Dülmen unmittelbar unter die Herrschaft Napoleons. 1816 wurde es dem von Preußen neugebildeten Kreis Coesfeld innerhalb der Provinz Westfalen einverleibt.
Kirchliche Einteilung
Archidiakonat des Vizedomus
Zum Archidiakonat des Vizedomus im Hochstift Münster gehörte um 1660 Ascheberg, Bork, Bösensell, Darup, Everswinkel, Haltern, Handorf, Hullern, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Nordkirchen, Ostbevern, Rhade, Rorup, Stromberg, Südkirchen, Telgte, Westbevern, Wulfen und ferner in Holland Eibergen und Geistern.
Datenerfassung von Kirchenbüchern
Geschichte
Die Geschichte des Kreises Coesfeld als Folgeinstitution auch des Amtes Dülmen ist unter dem Artikel Kreis_Coesfeld ausführlich dargestellt.
Weiterführende Internetlinks
Webgeschichte: http://www.hamaland-nrw.de/
Webgeschichte: http://www.heimatvest.de/
Webgeschichte: http://www.his-data.de/territor/d/reich1/kreise/westfalen/muenster,bt/ahaus/ahaus,amt,rahmen.htm
Geschichtsportal Westfalen: http://www.westfaelische-geschichte.de
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