Königreich Preußen-Entschädigungslande: Unterschied zwischen den Versionen

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==[[Reichsdeputationshauptschluß]]==  
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Wie bereits durch den [[Friede von Lunéville|Frieden von Lunéville]] eingeleitet  beschlossen die deutschen Fürstenam 25. 2. 1803 auf dem Reichstag zu Regensburg, diejenigen Fürsten, die ihren Besitz links des Rheins an Frankreich verloren hatten, durch Säkularisierung (Verweltlichung) von geistlichem Besitz und durch Mediatisierung reichsunmittelbarer Stände rechtsrheinisch zu entschädigen. Die Deutsche Bundesakte von 1815 übernahm entsprechende Regelungen der [[Rheinbund|Rheinbundakte]] und überließ den mediatisierten Fürsten als "Standesherren" einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit).
Wie bereits durch den [[Friede von Lunéville|Frieden von Lunéville]] eingeleitet  beschlossen die deutschen Fürstenam 25. 2. 1803 auf dem Reichstag zu Regensburg, diejenigen Fürsten, die ihren Besitz links des Rheins an Frankreich verloren hatten, durch Säkularisierung (Verweltlichung) von geistlichem Besitz und durch [[Mediatisierung]] reichsunmittelbarer Stände rechtsrheinisch zu entschädigen. Die Deutsche Bundesakte von 1815 übernahm entsprechende Regelungen der [[Rheinbund|Rheinbundakte]] und überließ den mediatisierten Fürsten als "Standesherren" einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit).


[[Bild: Preu-Entschlande1803.jpg|thumb|800px|center|Friedrich Maurer: Karte der dem Preußischen Staate 1803 zugefallenen Entschädigungsprovinzen.]] <br/>
[[Bild: Preu-Entschlande1803.jpg|thumb|800px|center|Friedrich Maurer: Karte der dem Preußischen Staate 1803 zugefallenen Entschädigungsprovinzen.]] <br/>

Version vom 14. Oktober 2008, 16:53 Uhr

Hierarchie:
Regional> Historisches Territorium > Reichsdeputationshauptschluß > Königreich Preußen-Entschädigungslande

Reichsdeputationshauptschluß

Wie bereits durch den Frieden von Lunéville eingeleitet beschlossen die deutschen Fürstenam 25. 2. 1803 auf dem Reichstag zu Regensburg, diejenigen Fürsten, die ihren Besitz links des Rheins an Frankreich verloren hatten, durch Säkularisierung (Verweltlichung) von geistlichem Besitz und durch Mediatisierung reichsunmittelbarer Stände rechtsrheinisch zu entschädigen. Die Deutsche Bundesakte von 1815 übernahm entsprechende Regelungen der Rheinbundakte und überließ den mediatisierten Fürsten als "Standesherren" einige Sonderrechte (u. a. die niedere Gerichtsbarkeit).

Datei:Preu-Entschlande1803.jpg
Friedrich Maurer: Karte der dem Preußischen Staate 1803 zugefallenen Entschädigungsprovinzen.


Preußische Entschädigungsprovinzen

Eine „Geographisch-statistische Beschreibung der im Jahre 1803 dem Preußischen Staate zugefallenen Entschädigungsprovinzen“ mit einer Karte wurde 1803 in Berlin von Friedrich Maurer gedruck und herausgegeben. An Entschädigungen fiel Preußen zu:

Bibliografie

  • Maurer, Friedrich: „Geographisch-statistische Beschreibung der im Jahre 1803 dem Preußischen Staate zugefallenen Entschädigungsprovinzen“, Berlin (1803)