Amt (Bedeutung): Unterschied zwischen den Versionen

aus wiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 14: Zeile 14:


===[[Handwerk]]===
===[[Handwerk]]===
Ein zunftmäßiger '''Handwerker in einer Stadt''' musste sein Amt unter bestimmten Bedingnissen „gewinnen", um in die „[[Amtsrolle]]“  eingtragen werden zu können um sich dann als Zunftmitglied niederlassen zu können.  
Ein zunftmäßiger '''Handwerker in einer Stadt''' musste sein Amt unter bestimmten Bedingnissen „gewinnen", um in die „[[Amtsrolle]]“  eingtragen zu werden und sich dann als Zunftmitglied niederlassen zu können.  


[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Historischer Begriff]]
[[Kategorie:Handwerk]]
[[Kategorie:Handwerk]]

Version vom 2. Oktober 2009, 12:49 Uhr

Amt (Gewerbe)

Name

  • amma(c)ht, ammet, (ältere Formen: ambacht (nl.) (ammacht; ambet; Ambt),
    • in lateinischen Urkunden: officium oder officium villicationi,

Bedeutung

  • 1. Bedeutung: Amt, Aufgabenkreis, Zunft, Gilde
  • 2. Bedeutung: seit dem 14. Jhdt. auch sich festigender Begriff für den Amtsbezirk eines Territoriums (historisches Amt), (Niederlande:de 4 Ambachten van het oude West-Friesland).

Ableitungen

  • Amtmann, ammetman (Plural -lüde), Amtmann,
    • in lateinischen Urkunden: officiatus
      • Bedeutung: Vorsteher des „Amtes" (Droste) der Territorialverwaltung, auch nach der Ablösung von den Villikationen für den stets adligen Stellvertreter der Landesherrn.

Handwerk

Ein zunftmäßiger Handwerker in einer Stadt musste sein Amt unter bestimmten Bedingnissen „gewinnen", um in die „Amtsrolle“ eingtragen zu werden und sich dann als Zunftmitglied niederlassen zu können.