Lobenstein (Saale)/Häuserverzeichnis 1913: Unterschied zwischen den Versionen

aus wiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{subst:Adressbuch}}“)
 
(Inhalt gem. Angaben des Erfassers)
Zeile 1: Zeile 1:
<!-- HINWEIS: hier bitte nichts löschen, nur hinter den = ergänzen! -->
<!-- HINWEIS: hier bitte nichts löschen, nur hinter den = ergänzen! -->
<!-- Bei einem der Parameter "Mitmachen", "In Bearbeitung" oder "Fertig" je nach Sachlage bitte "ja" eintragen, die anderen bitte leer lassen.  
<!-- Bei einem der Parameter "Mitmachen", "In Bearbeitung" oder "Fertig" je nach Sachlage bitte "ja" eintragen, die anderen bitte leer lassen.  
Zeile 5: Zeile 4:
{{Infobox Adressbuch
{{Infobox Adressbuch
| Bild                  =  
| Bild                  =  
| Titel                =  
| Titel                = Reußische Landeszeitung, Beilage zu Nr.24
| Untertitel            =  
| Untertitel            = &#160;
;Bekanntmachung
:Auf Grund Gemeinderatsbeschlusses vom 4. Februar 1913 werden die Straßen der Stadt Lobenstein benannt wie folgt:
| Autor / Hrsg.        =  
| Autor / Hrsg.        =  
| Erscheinungsort      =  
| Erscheinungsort      =  
| Jahrgang              =  
| Jahrgang              = Mittwoch, den 12. Februar 1913, 57. Jahrgang
| Mitmachen            =  
| Mitmachen            =  
| In Bearbeitung        =  
| In Bearbeitung        = ja
| Fertig                =  
| Fertig                =  
| Inhalt                =  
| Inhalt                = Häuserverzeichnis von Lobenstein mit Eigentümern
| Seitenzahl            =  
| Seitenzahl            =  
| Beilagen              =  
| Beilagen              =  
| Enthaltene Orte      =  
| Enthaltene Orte      =  
| Bearbeiter            =  
| Bearbeiter            = Michael Seidel  <!-- Ticket 2009110910000179 -->
| Kontakt              = <!-- <email>info@adressbuecher.net</email> ggfs. gegen Kontaktdaten des Bearbeiters austauschen -->
| Kontakt              = <email>info@adressbuecher.net</email>  
| Teiledition          =  
| Teiledition          =  
| Bearbeitungsstand    =  
| Bearbeitungsstand    =  
Zeile 29: Zeile 30:
| Standorte            =  
| Standorte            =  
| Weitere Informationen =  
| Weitere Informationen =  
| Nummer in Datenbank  =
Die Numerierung der Häuser erfolgt in der Art, daß bei jeder Straße mit Nr.1 begonnen wird.<br />
Die Straßenschilder und Hausnummern werden durch den Stadtrat bezogen.Die Letzteren sind von den Hausbesitzern zu bezahlen.<br />
Die Schilder und Nummern müssen bis zum 30. April 1913 angebracht sein.<br />
Lobenstein, den 7. Januar 1913
| Nummer in Datenbank  =  
}}
}}
<!-- Tabelle für die detaillierte Beschreibung zur Edition einzelner Orte; im Bedarfsfall Kommentarklammern entfernen. -->
<!-- Tabelle für die detaillierte Beschreibung zur Edition einzelner Orte; im Bedarfsfall Kommentarklammern entfernen. -->

Version vom 17. November 2009, 06:33 Uhr

Info
Diese Vorlage ist veraltet und wurde durch Vorlage:Info Adressbuch ersetzt – bitte nicht mehr verwenden. Bitte aber auch nicht Löschen! Sie wird noch benötigt, damit ältere Adressbuchartikelversionen angezeigt werden können.

</noinclude>


Nuvola-gnome-devel.svg Hier wird gearbeitet: Der alphabetische Teil des Adressbuches wird gerade für die Adressbuchdatenbank erfasst und demnächst dort eingespielt. Wie auch Sie sich an diesem Projekt beteiligen können, erfahren Sie hier.
Adressbuch
Reußische Landeszeitung, Beilage zu Nr.24 Mittwoch, den 12. Februar 1913, 57. Jahrgang

Bibliografische Angaben

Titel:Reußische Landeszeitung, Beilage zu Nr.24
Untertitel: 
Bekanntmachung
Auf Grund Gemeinderatsbeschlusses vom 4. Februar 1913 werden die Straßen der Stadt Lobenstein benannt wie folgt:
Jahr:Mittwoch, den 12. Februar 1913, 57. Jahrgang
Inhalt:Häuserverzeichnis von Lobenstein mit Eigentümern

Angaben zur Bearbeitung

Bearbeiter:Michael Seidel
Kontakt:<email>info@adressbuecher.net</email>

Weitere Informationen

Die Numerierung der Häuser erfolgt in der Art, daß bei jeder Straße mit Nr.1 begonnen wird.
Die Straßenschilder und Hausnummern werden durch den Stadtrat bezogen.Die Letzteren sind von den Hausbesitzern zu bezahlen.
Die Schilder und Nummern müssen bis zum 30. April 1913 angebracht sein.
Lobenstein, den 7. Januar 1913