Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/059: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Genealogische Geschichtbücher''' unterscheiden sich dadurch von den eigentlichen Geschlechtshistorien ([[{{BASEPAGENAME}}/058|§. 49]]), daß der genealogisch-historische Text nicht blos die gewöhnlichen Familienbegebenheiten, sondern vollständige Lebensbeschreibungen, und bey regierenden Häusern, die ganze Regierungsgeschichte eines jeden Regenten enthält.
 
 
'''§. 51.'''
 
'''Geschichtbücher mit Stammtafeln'''. Hier ist Geschichte die Hauptsache: Genealogie die Nebensache. Stammtafeln werden nur beygefügt, um alles lichtvoller überschauen zu können.
 
 
'''§. 52.'''
 
'''Genealogisch-kritische Bücher und Abhandlungen.''' Da in der Genealogie, zumal des Mittelalters, noch vieles, entweder ganz dunkel und unbekannt, oder zweifelhaft,oder durch Fabeln und Hypotheken entstellt ist; so müssen dergleichen kritische Bücher und Abhandlungen jederzeit willkommen seyn.
 
 
'''§. 53.'''
 
'''Genealogische Lexika''' enthalten, in alphabetischer Ordnung, Beschreibungen der Familien eines Kantons, Landes oder Staats, oder auch mehrerer oder aller Kantone, Länder, Staaten.

Aktuelle Version vom 2. Januar 2011, 16:53 Uhr

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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die zu einem Geschlechte gehören, sondern zugleich auch mit ihren Begebenheiten.


§. 50.

Genealogische Geschichtbücher unterscheiden sich dadurch von den eigentlichen Geschlechtshistorien (§. 49), daß der genealogisch-historische Text nicht blos die gewöhnlichen Familienbegebenheiten, sondern vollständige Lebensbeschreibungen, und bey regierenden Häusern, die ganze Regierungsgeschichte eines jeden Regenten enthält.


§. 51.

Geschichtbücher mit Stammtafeln. Hier ist Geschichte die Hauptsache: Genealogie die Nebensache. Stammtafeln werden nur beygefügt, um alles lichtvoller überschauen zu können.


§. 52.

Genealogisch-kritische Bücher und Abhandlungen. Da in der Genealogie, zumal des Mittelalters, noch vieles, entweder ganz dunkel und unbekannt, oder zweifelhaft,oder durch Fabeln und Hypotheken entstellt ist; so müssen dergleichen kritische Bücher und Abhandlungen jederzeit willkommen seyn.


§. 53.

Genealogische Lexika enthalten, in alphabetischer Ordnung, Beschreibungen der Familien eines Kantons, Landes oder Staats, oder auch mehrerer oder aller Kantone, Länder, Staaten.