Neukirchen (Grevenbroich)/Zufallsfunde: Unterschied zwischen den Versionen
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*Zulassung auf Änderung des Familennamens für den '''Israeliten Jakob Voß aus Neukirchen''', Kreis Grevenbroich. Er darf laut Allerhöchster Kabinettsorder vom 31. Oktober 1845 den Familiennamen ''Vohssen'' annehmen. | *Zulassung auf Änderung des Familennamens für den '''Israeliten Jakob Voß aus Neukirchen''', Kreis Grevenbroich. Er darf laut Allerhöchster Kabinettsorder vom 31. Oktober 1845 den Familiennamen ''Vohssen'' annehmen. | ||
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==Peter Paschen, Neukirchen == | |||
Am 28. April 1857 wird der 18jährige Ackerknecht Peter Paschen, geboren zu Hackenbroich und wohnend zu Neukirchen im Kreis Grevenbroich wegen schweren Diebstahls zu einer Zuchthausstrafe von 10 Jahren verurteilt. Danach steht er weitere 10 Jahre unter Polizeiaufsicht. Er wird "confisziert" und muß die Verfahrenskosten tragen. | |||
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;Quelle: Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr.33 vom 19. Juni 1887 | |||
[[Kategorie:Zufallsfund Nordrhein-Westfalen]] | [[Kategorie:Zufallsfund Nordrhein-Westfalen]] |
Version vom 29. Juni 2011, 09:55 Uhr
- Zulassung auf Änderung des Familennamens für den Israeliten Jakob Voß aus Neukirchen, Kreis Grevenbroich. Er darf laut Allerhöchster Kabinettsorder vom 31. Oktober 1845 den Familiennamen Vohssen annehmen.
Peter Paschen, Neukirchen
Am 28. April 1857 wird der 18jährige Ackerknecht Peter Paschen, geboren zu Hackenbroich und wohnend zu Neukirchen im Kreis Grevenbroich wegen schweren Diebstahls zu einer Zuchthausstrafe von 10 Jahren verurteilt. Danach steht er weitere 10 Jahre unter Polizeiaufsicht. Er wird "confisziert" und muß die Verfahrenskosten tragen.
- Quelle
- Amtsblatt der Regierung zu Düsseldorf Nr.33 vom 19. Juni 1887