Breslau/Standesamtsregister/Editionsrichtlinien
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Allgemeines
- Jede Person wird als einzelner Eintrag erfasst.
- Der Eintrag wird in der Nähe des Namens der betreffenden Person platziert. → siehe [[../Anleitung|Anleitung]]
- Die Nummer und das Datum der Urkunde müssen nur bei einem (in der Regel dem obersten) Eintrag erfasst werden.
- Zunächst werden nur Kind, Mutter, Vater und ggf. anzeigende Person (wenn nicht der Vater) erfasst.
- Zunächst werden nur Vorname und Nachname von Personen erfasst.
- Sollte ein Name nicht entzifferbar sein, lässt man die gesamte Urkunde unbearbeitet und geht zur nächsten.
Die einzelnen Felder
Nummer der Urkunde
Die Nummer der Urkunde wird als Zahl ohne Punkt geschrieben. Sie muss nur einem (in der Regel dem obersten) Eintrag erfasst werden.
Datum der Urkunde
Das Datum der Urkunde wird in der Form TT.MM.JJJJ geschrieben. Es muss nur einem (in der Regel dem obersten) Eintrag erfasst werden.
Steht in der Urkunde also geschrieben "Breslau, am 3. Januar 1889", so wird in das Feld "03.01.1889" eingetragen.
Vorname
Vornamen werden wie in der Urkunde angegeben abgeschrieben. Abkürzungen werden nicht aufgelöst sondern als Abkürzungen geschrieben.
Nachname
- Nachnamen werden wie in der Urkunde angegeben abgeschrieben.
- Bei der Mutter ist in der Regel ihr Mädchenname angegeben. Dieser wird - wie in der Urkunde geschrieben - mit "geb." hinter den aktuellen Familiennamen geschrieben, z. B. "Pfeiffer geb. Mandausch". Es wird kein Komma eingefügt.
- Ein Adelstitel wird mit Komma getrennet hinter den Namen geschrieben. So wird "von Herff" abgeschrieben als "Herff, von".
- Sollte ein Doktortitel angegeben sein, so wird auch dieser mit einem Komma getrennt hinter den Namen geschrieben, z.B. "Dr. Müller" → "Müller, Dr."
- Bei unehelichen Kindern, die durch eine spätere Hochzeit der Eltern legitimiert wurden, wird der Nachname des Vaters eingetragen.
Rolle
Für jede Person wird ausgewählt, welche Rolle sie bei dem Ereignis gespielt hat. Der letzte Punkt "anzeigende Person" wird nur ausgewählt, wenn weder der Vater noch die Mutter das Ereignis angezeigt haben, z. B. eine Hebamme.