Kirchenbuch
Ein Kirchenbuch (auch Matrikel genannt) enthält Aufzeichnungen über kirchliche Handlungen gegenüber Personen. Sie werden deshalb auch als Amtsbücher bezeichnet. Verzeichnet wurden bzw. werden u.a. Taufen (nicht Geburten!), Trauungen, Beerdigungen (nicht Sterbefälle!), Kommunionen, Firmungen und Konfirmationen. In vielen Kirchenbüchern sind, zeitlich und regional verschieden, aber Geburts- und Sterbedatum ebenfalls vermerkt.
Die Einführung der katholischen Kirchenbücher (für Taufe und Heirat) wurde 1563 von Konzil zu Trient im Zusammenhang mit der Reformation/Gegenreformation beschlossen. Wann die Priester tatsächlich anfingen Kirchenbücher zu führen, war lokal recht unterschiedlich. Auch die reformierten Pfarrer begannen Aufzeichnungen zu führen.
Viele Kirchenbücher überstanden den Dreissigjährigen Krieg nicht, so dass häufig erst ab 1648 kirchliche Aufzeichnungen für die Forschung zur Verfügung stehen.
Kirchenbücher werden von Genealogen in Form von Verkartungen oder Ortsfamilienbüchern bearbeitet.
Siehe auch:
Auflistung von Ortsfamilienbüchern
KB-Datenerfassungen