Diskussion:FAQ Erster Weltkrieg

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Unterpunkt: "Was ist ein Geburtsschein für Angelegenheiten des Heereseinsatzes..."

  • Die Ausführungen betr. "den 18 jährigen Preußen", von wegen Dienstpflicht usw. auf der Seite vorn kommen einem etwas dubios vor. Auf gesetzliche Grundlagen wird nicht eingegangen, wieso nur von "Preußen" die Rede ist, verwirrt etwas. Gab es seit 1871 nicht ein "Deutsches Reich" mit weitgehend einheitlicher "Wehrgesetzgebung" ? Außerdem glaubt man mal gehört zu haben - auch andere vorn auf der Seite erwähnte links gehen dahin - daß die "Wehrpflicht" schon mit dem vollendeten 17., die "Dienstpflicht" erst mit vollendetem 20. Lebensjahr begann. --WernerE 11:31, 12. Jul. 2011 (CEST)