Urbar (Verzeichnis)

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Mit Urbar wird oft das Verzeichnis des eigentlichen Urbars gemeint.

Der Begriff

Das Urbar selbst ist zunächst allgemein ein Grundstück, auch ein Hof, besonders aber eine Guts- oder Grundherrschaft.

Andere Bezeichnungen für das Verzeichnis eines Urbars sind:

  • Berain
  • Berein
  • Lagerbuch
  • Rechtung
  • Rodel
  • Salbuch
  • Stockurbar
  • Urbarbuch
  • liber praedialis
  • urbarium

In diesen Verzeichnissen werden neben den Grundstücken selbst die darauf ruhenden Abgaben und Dienste gegenüber dem Herrschaftsinhaber genau festgehalten. Sie sind Vorläufer der Grundbücher und Kataster.