Urbar (Verzeichnis)
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Mit Urbar wird oft das Verzeichnis des eigentlichen Urbars gemeint.
Der Begriff
Das Urbar selbst ist zunächst allgemein ein Grundstück, auch ein Hof, besonders aber eine Guts- oder Grundherrschaft.
Andere Bezeichnungen für das Verzeichnis eines Urbars sind:
- Berain
- Berein
- Lagerbuch
- Rechtung
- Rodel
- Salbuch
- Stockurbar
- Urbarbuch
- liber praedialis
- urbarium
In diesen Verzeichnissen werden neben den Grundstücken selbst die darauf ruhenden Abgaben und Dienste gegenüber dem Herrschaftsinhaber genau festgehalten. Sie sind Vorläufer der Grundbücher und Kataster.