Geschichte der Stadt Northeim/063
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Geschichte der Stadt Northeim | |
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ungeachtet, mit der Verzinsung in den 1656sten Jahre den Anfang wieder machen sollten, uff die versessene Zinse aber, könnten die jetzige debitores allerhant considerationen halber nicht wol genöthiget werden. Was die Posten so von des Raths Cämerey gefordert würden anlangete, wollte Senatus dasjenige, was mit des Rahts original Verschreibung (deren jetzo nurt noch fünfe über vier Thaler vier und zwanzig Groschen sprechende vorhanden) belegt worden, agnosciren und in futurum jährlich entrichten lassen. Zu den versessenen könnten sie sich wegen kundbaren Unvermögens nicht verstehen. Welches Decretum und des Rahts resolution ich in soweit dieselbe das futurum</tt