Bestattung
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Bedeutung
Es existieren mehrere Bedeutungen des gleichen Begriffs:
Begräbnis
- Bestattung = feierliches Begräbnis
- bestatten = feierlich begraben
Heirat
- Bestattung = feierliche Einheirat und Auffahrt in und auf ein Erbgut.
- Ein Haus bzw. ein Hof wurden als 'stede' bzw. 'Stätte' bezeichnet. Wenn jemand (Mann oder Frau) sich durch die Verdingung der Auffahrt (bei eigenbehörigen Stätten) und nach Vereinbarung des mitzubringenden Brautschatzes durch nachfolgende Eheschließung in den (Mit-)besitz einer fremden Stätte brachte, "bestattete" er sich.
- bestatten = feierlich mit Heiratsgut „ausbestatten“ einheiraten.
Verweis
- Siehe auch: Bestattung (Münsterland und Westfalen)