Friedhöfe im Memelland/Historisches
Frühgeschichte
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1525-1558 Kirchenordnung Preußens
Die einzelnen Kirchenordnungen der Kirchen (Vorläufer der Landeskirchen) nehmen oft Bezug auf ältere, bereits bestehende Kirchenordnungen und ändern nur wesentliche sie selbst betreffende Bestimmungen ab. Wenn auch nicht viel zur Ordnung von Bestattungen und Gestaltung der Kirchhöfe vermerkt ist, sind es doch Hinweise auf die religiöse Bestattungskultur im alten Ostpreußen.
"Während die K.O. v. 1558 eine Reihe Württembergischer Element aufgenommen hatte, kehrt die vorl. zu dem Typus der Sächsischen Kirchen und der K.O. v. 1544 zurück, welche sie nur in einzelnen Punkten abändert. Diese neue Redaction erfolgte auf den Befehl des Herz. Albrecht durch die beiden Bischöfe von Samland und Pomesanien, Benediger und Wörlin.
18. Jahrhundert
Pestjahre 1709-1711
Als die Pest 1709-1711 weite Teile Ostpreußens entvölkerte waren auch schnell die Friedhöfe zu klein geworden. Es entstanden Pestfriedhöfe und Krematorien. So stand in der Nähe des heutigen Friedhofes von Suwehnen (dem ehemaligen Pestfriedhof von Kinten ein Krematorium (Ofen aus Ziegelsteinen) bis zum zweiten Weltkrieg. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die Steine des Krematoriums von den nachfolgenden Bewohnern dieser Gegend für die eigenen Öfen verwendet[1]
Der Pestfriedhof von Pillkoppen wurde noch im Baedeker Ende des 18. Jahrhunderts als "gruselige" Sehenwürdigkeit[2] benannt. Doch auch andere Kirchspiele hatten ihre eigenen Pestfriedhöfe : Coadjuthen, Malshöfen ... (wird ergänzt).
Darkehmen 1754
Erst 1794 regelt das Allgemeine preußische Landrecht die Legung der Friedhöfe außerhalb der Stadtgrenzen. Ein Bericht über den Kirchenneubau in Darkehmen gibt hingegen Aufschluss über die Bestattungstradition in den Jahren davor:
So war der alte Kirchplatz noch als Begräbnisstätte der deutschen Einwohner, die sich hier für 5-10 Groschen Erdgeld bestatten lassen konnten. Die Vornehmen und Geistlichen ließen sich hingegen weiterhin in der Kirche bestatten. Nur die ärmeren Littauer wurden auf den Kirchhöfen ihrer Ortschaften beigesetzt[3]
1794 Allgemeines Landrecht
1794 wurde das allgemeine Landrecht durch Friedrich den Großen ratifiziert und eingeführt. U.A. finden sich in ihm auch Regelungen zu den Kirchhöfen und den Begräbnissen. Sie sind wichtig um Besonderheiten der Friedhöfe im Memelland zu verstehen und einzuordnen.
Bürgerliches Gesetzbuch
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Quellen
- ↑ Nach einem Gespräch mit Erika Rademacher (Ruodkoviene) im Mai 2013 auf dem Friedhof von Feilenhof. Frau Rademacher pflegt die Friedhöfe von Kinten, Suwehnen und Feilenhof
- ↑ Manfred Vasold, Die Pest, Stuttgart 2003
- ↑ Storz, Karl: Darkehmen - Geschichte des Wohnplatzes und der Stadt bis zur Gegenwart, 1925