Wittum

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Wittum (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum

Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch Muntschatz bezeichnete Gabe zu überreichen.
Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt.

Siehe auch

Artikel Wittum. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.