Eintheilung des Großherzogthums Berg (1809)/06-07
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Eintheilung des Großherzogthums Berg (1809) | |
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Datei:Eintheilung Grossherzogthum Berg.djvu | |
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(Seite 6) Das Departement ist auf folgende Weise begränzet:
gegen Mitternacht, von dem Königreiche Holland, nämlich durch eine Linie, welche von der Spitze des Kyffwardes an dem Waal-Strome, bis zu dem alten Strome gleiches Namens, den genannten Wald umgibt, und demnächst diesem Strome bis zur S'Greven ...
(Seite 7)