Amtsblatt 1823 No.14 Verrord.82
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- 18.3.1823, Königsberg: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, 1823, No.14, Verordnung No.82
- Einrichtung eines Land- und Stadtgerichts zu Rößel
- Gemäß Verfügung des Herrn Justizministers Excellenz vom 5ten Dezember v.J. sind die Königl. Stadtgerichte zu Rößel und zu Bischofstein und das Königl. Justizamt Rößel
- zu einem Königlich. Land- und Stadtgerichte daselbst vereinigt, dessen Gerichtsbezirk
- die Städte Rößel und Bischofstein, und
- die Kirchspiele Bischofstein, Glockstein, Groß-Kellen, Legienen, Plausen, Rößel, Santoppen und Sturmhübel,
- mit Ausnahme der innerhalb derselben gelegenen adelichen Ortschaften,
- umfaßt, und welches außerdem noch die Patrimonialgerichte der adelichen Güter
- Bansen, Bergenthal und Klein-Kellen
- als für sich bestehende Gerichte verwaltet.
- Bei diesem sind angestellt:
- als Land- und Stadtrichter, der bisherige Justizamtmann Rosocha;
- als Assessor, der bisherige Justizamts-Aktuarius Späth;
- als Kanzelist und Protokollführer, der gewesene freiwillige Jäger Skerle,und
- als zweiter Gerichtsdiener und Landreiter, der bisherige Amts-Landreiter Forselius,
- vorläufig auch
- als Registrator und Protokollführer, der bisherige Registratur-Gehülfe Plehwe;
- als Deposital und Sportulkassen-Rendant, Ingrossator und Protokllführer, der bisherige Schreiber und Protokollführer Pörschke,und
- als erster Gerichtsdiener und Gefangenwärter, der invalide Unteroffizier Polenz. [1]
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg,1823,No.14,Verordnung Nr.82,S.111 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums