Hausknecht

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Berufsbezeichnung

  1. 18. Jhdt.: In verschiedenen fürstlichen und herrschaftlichen Häusern versteht man darunter denjenigen Bedienten, welcher die Aufsicht über das Hausgebäude haben, sondern für die Reinlichkeit des Vorhauses und den Hofes zuständig sind und auch das Haus zur gehörigen Zeit auf- und zuzuschließen haben.