Amtsvogt
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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Amtsvogt
Amtssprache
- Bedeutung
- Abgeleitet von Vogt, zunächst "rector", "praepositus", "vicedominus", "advocatus" dann Schutzherr, Vetreter des Landesfürsten, Anwalt, Statthalter, Aufseher, Richter
- 17. Jahrhundert
- Amtsvogt, Unterbeamter des Drosten als Amtmann (historisch), Vertreter der Landesherrschaft als Polizeivorsteher in einem historischen Amt, mit Verwaltungsaufgaben
Beispiel
- Haltern: Am 15 Februarii 1659 gibt sich der Ambtsvogt mit diesem Patent alhie ahn: Auß ihrer hochfürstlichen Gnaden gnädigstem Befelch solle der Ambtsvogtt zu Dülman Ferdinandt Ißing sich nacher Halteren verfüegen unnd auß den Marcken, dha hochstgnädige ihro hochfürstliche Gnaden alß Ober- unnd Erbholtzrichter, auch zugleich alß obrister Erbex berechtet, etwa dreyßig Stück Bauhölter außsehennn. ... [1]
Quelle
- ↑ Quelle: Schierle-Protokoll (Stadtarchiv Haltern, P 295)
Literatur
- Die Stadt- und Ratsprotokolle des Halterner Stadtsekretärs Johannes Schierle von 1637 bis 1659, Herausgegeben von Gerhard Schmitt, Haltern am See 2004