Köln/Standesamt/Sterbeurkunden/Editionsrichtlinien
Köln Standesamt Sterbeurkunden |
---|
Ein Gemeinschaftsprojekt des Vereins für Computergenealogie, der WGfF und dem Historischen Archiv der Stadt Köln Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei nicht vorhanden
|
|
Kategorie: |
Allgemeines
Das Wichtigste zuerst
- Ein Eintrag beginnt immer am Anfang des Vornamens und am oberen Rand der Buchstaben. Dort klicken, um das Erfassungsfesnter zu öffnen.
- Es wird immer vollständig und so buchstabengetreu wie möglich erfasst. Abkürzungen werden nicht aufgelöst.
- Jede Person wird als einzelner Eintrag erfasst.
- Die Nummer und das Datum der Urkunde müssen nur beim obersten Eintrag erfasst werden.
- Es werden nur der/die Verstorbene, Ehepartner, Mutter, Vater und ggf. anzeigende Person (wenn nicht Ehepartner, Vater oder Mutter) erfasst. Personen, die die anzeigende Person legitimieren, oder der Standesbeamte werden nicht erfasst.
- Zu jeder Person wird der Vorname und der Nachname erfasst.
- Bei den Frauen werden Ehe- und Geburtsnamen und zusätzlich der Familienstand erfasst
- Beim Verstorbenen wird zusätzlich der Familienstand, der Geburtsort und der Wohn/Sterbeort (nur wenn er nicht Köln ist) erfasst
- Wenn alle Namen erfasst sind, den Haken oben rechts neben dem Pluszeichnen klicken
- Sollte etwas unklar oder ein Name nicht entzifferbar sein, lässt man die gesamte Urkunde unbearbeitet und geht zur nächsten.
Die einzelnen Felder
Nummer der Urkunde
Die Nummer der Urkunde wird als Zahl ohne Punkt geschrieben. Sie muss nur bei einem (in der Regel dem obersten) Eintrag erfasst werden.
Datum der Urkunde
Das Datum der Urkunde wird in der Form TT.MM.JJJJ geschrieben. Es muss nur bei einem (in der Regel dem obersten) Eintrag erfasst werden.
Steht in der Urkunde also geschrieben "Köln, am 3. Januar 1889", so wird in das Feld "03.01.1889" eingetragen.
Vorname
Vornamen werden wie in der Urkunde angegeben buchstabengetreu abgeschrieben.
Abkürzungen werden nicht aufgelöst.
Bei weiblichen Vornamen sollte besonders auf den letzten Buchstaben e oder a geachtet werden. Diese sehen meist recht ähnlich aus, sind aber in aller Regel doch deutlich zu unterscheiden.
Wurde einem früh verstorbenen Kind noch kein Vorname gegeben, so wird eingetragen: "ohne (Knabe)" bzw. "ohne (Mädchen)".
Bei Totgeburten und aufgefundenen Leichen wird im Vornamenfeld eingetragen: "männliche bzw. weibliche Totgeburt" oder "männliche bzw. weibliche Leiche".
Nachname
- Nachnamen werden wie in der Urkunde angegeben abgeschrieben.
- Bei den Frauen ist meist auch der Geburtsname angegeben. Dieser wird - wie in der Urkunde geschrieben - mit "geb." hinter den aktuellen Ehenamen geschrieben, z. B. "Pfeiffer geb. Mandausch". Es wird kein Komma eingefügt. Ist bei Ehefrauen bzw. Müttern der Ehename nicht aufgeführt, so wird er ergänzt.
- Vorsilben oder ein Adelstitel werden mit Komma getrennt hinter den Namen geschrieben. So wird "von Herff" abgeschrieben als "Herff, von".
- Sollte ein Doktortitel angegeben sein, so wird auch dieser mit einem Komma getrennt hinter den Namen geschrieben, z.B. "Dr. Müller" → "Müller, Dr."
Rolle
Für jede Person wird ausgewählt, welche Rolle sie bei dem Ereignis im Bezug auf die verstorbene Person gespielt hat. Auch der verstorbenen Person wird eine Rolle (z.B. Ehepartner, Kind) zugewiesen, da in der Regel der Ehepartner bzw. die Eltern (oder sogar beide) genannt sind. Der letzte Punkt "anzeigende Person" wird nur ausgewählt, wenn weder Vater, Mutter oder Ehepartner das Ereignis angezeigt haben, z.B. ein sonstiger Verwandter, Nachbar oder Bekannter. Kinder der verstorbenen Person als anzeigende Person erhalten die Rolle "Kind".
Familienstand
Hierfür steht eine Auswahlbox mit den Auswahlmöglichkeiten - geschieden, ledig, und verwitwet zur Verfügung. Bei früh verstorbenen Kindern bleibt das Feld leer.
Sterbedatum
Das Sterbedatum wird in der Form TT.MM.JJJJ geschrieben. Ist kein konkreter Tag, sondern ein Zeitraum angegeben, so wird das erstgenannte Datum erfasst.
Alter
Beim Verstorbenen wird zusätzlich das Alter wie in der Urkunde abgeschrieben, z.B.43 Jahre oder 4 1/2 Monate. Ist statt des Alters ein Geburtsdatum genannt, so wird es so abgeschrieben: geb. 13.03.1843.
Geburtsort
Hier wird der Geburtsort des/der Verstorbenen eingetragen. Der Ortsname wird buchstabengetreu abgeschrieben, bitte keine Ergänzungen, die nicht in der Urkunde stehen, vornehmen. Ortsangaben mit Zusätzen wie Kreis, Bürgermeisterei, Land usw. werden ebenso buchstabengetreu -jedoch ohne Kommata- erfasst.
Wohn/Sterbeort
Wenn als Wohnort Köln steht, wird nichts eingetragen, nur Orte außerhalb von Köln (zur damaligen Zeit) werden buchstabengetreu und ohne eigene Ergänzungen abgeschrieben. Bei den verstorbenen Eltern/Ehepartnern werden die Sterbeorte als Wohnort aufgenommen. "Unbekannt" wird nicht eingetragen. Beispiel: Lautet die Ortsangabe "Mülheim am Rhein" (heute ein Stadtteil Kölns), wird buchstabengetreu "Mülheim am Rhein" eingetragen. Lautet die Angabe Köln, erfolgt kein Eintrag. Ortsangaben mit Zusätzen wie Kreis, Bürgermeisterei, Land usw. werden ebenso buchstabengetreu -jedoch ohne Kommata- erfasst.
Schrift schwer zu entziffern?
Die handschriftlichen Urkunden sind in der üblichen Kanzlei- oder Kurrentschrift des 19. Jahrhunderts geschrieben. Nur die Familien- und Ortsnamen sind in der heute üblichen Schreibschrift gut lesbar, während die Kurrent(=Lauf)Schrift an die später (1914) vom Grafiker Ludwig Sütterlin entworfene Schulschreibschrift erinnert. Die Urkundenschrift ist also eine gute Übung, diese Schrift zu erlernen. Hier sind einige Links zum Selbstlernen:
- Erste Schritte im Lesen der Kurrentschrift
- Kanzleischriften 17.-19. Jh.
- Tipps und Tricks zum Entziffern alter Schriften
- Kurrentschrift S-Regeln
Buchstabenkombination hs
Die Buchstabenkombination "hs"ist in Wirklichkeit ein langes s - gefolgt von einem runden s. Sie wird als "ß" erfasst, wenn sie nach einem langem Vokal oder Doppellaut steht (Beispiel "Fußbroich", "Preußen"), als "ss", wenn sie einem kurzen Vokal folgt ("Esser", "Düsseldorf").