Wittum

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Wittum (lateinisch vidualitium), Widum oder Witthum

  • Anlässlich der Eheschließung hatte der Bräutigam der Braut eine als Wittum oder auch Muntschatz bezeichnete Gabe zu überreichen.
  • Im deutschen, mittelalterlichen Recht wurde damit auch die Witwenversorgung aus dem Nachlass genannt.

Siehe auch[Bearbeiten]