Berleburger Weinkaufsbriefe/Typischer Weinkaufsbrief

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Als Beispiel für einen typischen Weinkaufsbrief soll hier einer der am frühesten erhalten gebliebenen aus dem 2. Band vorgestellt werden. Leider sind die Bände 1 und 3 nicht erhalten geblieben, allerdings dürfte der Form und Inhalt nicht wesentlich abweichen.

In der Transkription wurde die Groß- und Kleinschreibung zwecks besserer Lesbarkeit heutigen Regeln angepaßt.

Weinkaufsbrief vom 4. Januar 1742 von Carl Dickel zu Girkhausen und Elisabeth Gertraud Lauberin dahier[1]

Carl Dickel zu Girkhausen und Elisabeth Gertraud Lauberin dahier

Berleburg, den 4. Jan 1742

Zwischen vorstehenden Personen ist ein christliches Ehe-Verlöbnis geschlossen und dabey sind folgende Punkte abgeredt worden:

1. Der Braut Vatter Elias Lauber der jünger, Inwohner zu Girckhausen, nimmt die künftigen Eheleute bey und zu sich in sein Haus, Hof, Schuppen und Scheuer und all An- und Zugehörungen, mit dem Beding und Vorbehalt, d.... das Haus... so lange, als es ihm gefällig und anständig ist, behalten ...dem Vatter Elias Lauber als auch der Mutter Wilhelmina all kindliche Liebe, Ehrbietigkeit, Gehorsam, und Folge zu leisten, und überhaupt sich dergestalten, daß mit kein Klage über sie geführt werden könne, zu betragen.

2. Nach des Vatters Tod aber bey seinm Leben, wann er das Haus... nicht länger behalten will, solln die junge Eheleute die Haushaltung bekommen, und also die Besitzer des Hauses und den Zugehörungen ... und bleiben.

3. Des Bräutigams Vatter Abraham Dickel ...

4. Wenn die Ehefrau vor dem Ehemann ohn Leibs-Erben versterben sollte, ...

5. Die Jahrs-Fall betreffend, so ist abgeredt: ...

6. Das übrige ...

... sind gewesen der Bräutigam Carl Dickel, die Braut Elisabeth Gertraud Lauberin, der Bräutigams Vatter Abraham Dickel und dessen Schwiegersohn und jetziger Hausbesitzer Johannes Fuchs, wie auch der Braut Vatter Elias Lauber der jünger, so allseits Handgelöbnis geleistet.

Quellen