Pro Honore

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Aktiv werden gegen die Problemfälle !!

Pro Honore ist ein eingetragenener Verein.

Diese Einrichtung besteht seit 1925 und ist darauf spezialisiert, Wirtschaftskriminalität und Korruption zu bekämpfen.

Auskünfte werden nur auf schriftliche Anfragen erteilt.

Bei Pro Honore befindet sich u.a. auch (mindestens) eine Liste mit über 150 unseriösen Anbietern auf dem Gebiet der Heraldik und Genealogie.


Der Verein gibt in seiner Satzung zu Zweckbestimmung und Gewinnorientierung an:

Auszug aus der Vereinssatzung (Stand: 18.09.97/16.12.97)
§ 2 Zweck
1. Der Zweck des Vereins ist es, für die Wahrung von Ehrbarkeit und von Treu und Glauben auf allen Gebieten des Wirtschaftslebens zu sorgen. Der Verein bekämpft insbesondere den unlauteren Wettbewerb und Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität, die geeignet sind, auch die Allgemeinheit zu schädigen.

Der Verein verfolgt dieses Ziel dadurch, dass er wettbewerbswidrigen Zuständen und unzulässigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere durch die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen, entgegentritt und in geeigneten Fällen Strafantrag, insbesondere wegen verbotener Handlungen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb oder solchen Gesetzen stellt, die das geistige Eigentum schützen.

2. Der Verein wirkt im Rahmen dieser Aufgabenstellung vorbeugend und aufklärend. Er gewährt hierzu Rat und Hilfe, insbesondere im Hinblick auf gesetzeskonformes Handeln und Verhalten im Wettbewerb wie auch gegenüber der Allgemeinheit.
3. Der Verein registriert und dokumentiert solche Handlungen und Erschei­nungsformen im Wirtschaftsleben, die geeignet und bestimmt sind, Personen im Geschäfts- und Privatleben zu schädigen. Er gibt Personen, die ein berechtigtes Interesse haben, Auskunft über die Seriosität von Personen, Firmen und Handlungen.
4. In Bezug auf die vorgenannten Zwecke des Vereins fungiert PRO HONORE als Schlichtungsstelle in solchen Fällen, in denen daraus Rechtsstreitigkeiten resultieren und die Zuständigkeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen gegeben ist. Näheres regelt eine dazu vom Vorstand aufzustellende Schlichtungsstellenordnung.
5. Der Vereinszweck wird auch durch Öffentlichkeitsarbeit und Publikationen im Rahmen und zur Förderung seiner Aufgabenstellung verwirklicht.
6. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz vor Missbrauch personenbe­zogener Daten bleiben unberührt. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist ausgeschlossen.
§ 4 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar der Förderung der All­gemeinheit im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 (Bundessteuerblatt 1954, 1 Seite 6) in der Fassung gemäß § 52 der Abgabenordnung.
2. Mittel des Vereins dürfen - abgesehen von allgemeinen Verwaltungsauf­gaben - nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
3. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Dies gilt auch bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Verwendung der Mittel ist durch die Buchhaltung ordnungsgemäß nachzuweisen. Die Zweck- und Verhältnismäßigkeit der Mittelverwendung ist durch die Kassenprüfer festzustellen.

Achtung:

  • Vor allem der § 4 hat dazu motiviert, diesen Artikel so zu verfassen. Er sollte nicht als kommerzielle Werbung mißverstanden werden!
  • Ferner soll darauf hingewiesen sein, dass der Verein für Computergenealogie (als Betreiber dieses Wiki) keine kommerziellen Kontakte mit oder gar Vorteile von oder durch Pro Honore hat.
  • Qualität, Seriosität und Kosten/Nutzen der Informationen sollte (wie immer) jeder selbst bewerten und entscheiden.

Anschrift:
Pro Honore e. V.
Borgfelder Str. 30
20537 Hamburg

Internet: