Recker (Hof) früher Hallermöller
Übersicht
Anschrift: Waldstraße 15 Alte Anschrift: Heutiger Eigentümer: Heutige Nutzung: Namensformen: Redeker Namensursprung: Weitere Hofnamen: Hallermöller, Redeker Erste Erwähnung: 20. August 1638 (Gründung als Markkotten) Früherer Hofstatus: Markkotten Koordinaten N/O:
Entwicklungsgeschichte
Frühe Neuzeit
Da die Hollager Markgenossen allzu stark unter den beschwerlichen Kosten des Dreißigjährigen Krieges litten, verkaufte die Stadt Osnabrück am 20. August 1628 als Holzgraf der Hollager Mark ein Grundstück an Herman Hallermöller. Diesem wird zudem gestattet auf dem Grund ein Haus zu bauen und zwei Kühe in die Mark zu treiben. Außerdem darf er Plaggen aus der Mark holen, soweit dies zur Düngung des Grundstücks erforderlich ist. Auch Torf darf er stechen, jedoch lediglich zum Hausbrand zur eigenen Nutzung. Andere für Hollager Markgenossen übliche Rechte bleiben ihm aber noch verwehrt (z.B. den Schaftrift oder das Schlagen von Holz).
Mehr als 40 Jahre nach dem Verkauf des Grundstückes an Herman Hallermöller muss die Stadt feststellen, dass dessen Rechtsnachfolger, Herman Redeker und seine Frau Elsche Witte den kleinen Hof doch merklich erweitert hatten. Im Nachhinein genehmigt die Stadt Osnabrück im Jahre 1664 diese Erweiterung und regelt zugleich, dass Redeker die Mark jetzt auch wie jeder andere Markgenosse nutzen darf.
Wie Albers (2016) aufzeigt, hatte Recker das Auffahrtsgeld an die Kirche in Wallenhorst zu entrichten.[1] Daneben schuldete Recker der Kirche in Wallenhorst einen Canon in Höhe von jährlich 5 Schilling und 3 Pfennig. Außerdem musste er zu Palmsonntag zwei Pfund Wachs, sicher zur Herstellung der Kerzen, liefern. Die im Lagerbuch des Pfarrers Gosmann wiedergegebene Urkunde von 1625 berichtet, dass jährlich ein Osnabrücker Schilling zu entrichten ist, zusätzlich zu zwei Hühnern. Diese Naturalienabgabe fiel später weg und wurde durch eine erhöhte Geldzahlung abgelöst. An allen Hochfesten und darüber hinaus an bestimmten Sonn- und Feiertagen war Recker nach dieser Urkunde zudem dazu verpflichtet, eine Fahne um den Kirchhof (Friedhof) zu tragen.[1] Nach Albers (2016) erklärte sich Recker aber lediglich dazu bereit, den sich aus der Urkunde von 1625 ergebenden Verpflichtungen nachzukommen, wohingegen er die Zahlung des Auffahrtgeldes und des Canons aber verweigerte.[1]