Rector ecclesiae

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Amtssprache[Bearbeiten]

Bedeutung
Leiter einer Kirche, die nicht Pfarr- oder Klosterkirche ist. Er wird normalerweise vom Diozösanbischof ernannt oder, wenn einem anderen das Vorschlags- oder Wahlrecht zusteht (Patronat), von ihm eingesetzt bzw. bestätig.

Beispiel[Bearbeiten]

Fußnoten[Bearbeiten]

  1. Quelle : Westfälisches Urkundenbuch VII. Nr. 1708