Public Domain

aus wiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 15. Oktober 2022, 19:52 Uhr von WRost (Diskussion • Beiträge) (rudimentäre Beschreibung - kommt in vielen Dateibeschreibungen vor)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Public Domain bezeichnet alle gemeinfreien Werke.

Der Gemeinfreiheit unterliegen alle geistigen Schöpfungen, an denen kein geistiges Eigentum, insbesondere kein Urheberrecht, bestehen. Gemeinfreie Güter können von jedermann ohne eine Genehmigung oder Zahlungsverpflichtung zu jedem beliebigen Zweck verwendet werden.

Die Definition für Gemeinfreiheit ist in verschiedenen Ländern meist unterschiedlich.

Ausführliche Beschreibung in der Wikipedia.