Lehnhauer
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Berufsbezeichnung
- Bedeutung
- Im Bergbau: Hauer, die für einen gewissen Zeitraum das Schürfrecht in einem bestimmten Grubenabschnitt erwarben. Das hereingewonnene Erz verkauften sie dann an die Gewerken (Anteilseigner einer bergrechtlichen Gewerkschaft).
- siehe auch Gedingehauer, Herrenhauer, Eigenlöhner